Rechtschreibung: Schweigepflichtentbindung oder Schweigepflichtsentbindung
Hallo Forum,
wer kann mir sagen, ob sich Schweigepflichtentbindung in der Mitte mit oder ohne "s" schreibt?
Schön wäre es, wenn noch jemand einen Hinweis auf das Regelwerk geben könnte.
Danke für eure Hilfe!
Gruß Thnne
4 Antworten
Ohne Fugen-s ist es in jedem Fall korrekt. ("Schweigepflicht" ist grammatisch weiblich und hat im Genitiv deshalb kein s als Wortendung.)
Die Form mit Fugen-s könnte inzwischen auch als korrekt gelten, auch wenn viele sie (noch) als falsch empfinden.
Von daher empfehle ich, es wegzulassen.
(Quelle: Erinnerung an den Artikel über das Fugen-s aus Duden Band 1 Rechtschreibung)
Schweigepflichtentbindung
Es geht beides, In der Rechtssprache ist allerdings das** Fugen-s** üblich, also Schweigepflichtsentbindung.
Schreib doch besser und verständlicher
Entbindung von der Schweigepflicht
immer diese Wortungetüme ...
und wenn es denn sein muss, heißt es
Schweigepflichtentbindung
das Ganze nennt sich Fugenlaut im Kompositum (Wortzusammensetzungen)
Das Fugen-s, auch Binde-s genannt, ist der häufigste Fugenlaut und gleicht oft der Genitivform des Vorderworts. Es erscheint jedoch auch bei Wörtern, die gar kein Genitiv-s kennen, beispielsweise Hochzeitskleid, Liebeslied, Abfahrtszeit, Arbeitsamt.