Rechtschreibung?
Hey, meine Frage ich, ob in dem folgenden Satz "STAATLICH" groß oder klein geschrieben wird.
Im Juli 20.. habe ich erfolgreich eine Ausbildung zur *STAATLICH* anerkannten Sozialassistentin abgeschlossen.
Bin irritiert, da es auf dem Abschlusszeugnis groß geschrieben ist.
5 Antworten
Staatlich ist ein Adjektiv, wird also klein geschrieben.
- Im Juli 20.. habe ich die Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialassistentin erfolgreich abgeschlossen.
Wenn du den Beruf mit allem Pipapo hervorheben willst, dann solltest du alle Wörter groß schreiben.
- Im Juli 20.. habe ich die Ausbildung zur Staatlich Anerkannten Sozialassistentin erfolgreich abgeschlossen. (oder mit Gänsefüßchen: zur "Staatlich anerkannten Sozialassistentin")
P.S. Nicht eine, sondern die Ausbildung, oder gibt es unterschiedliche Ausbildungen, die alle zur staatlich anerkannten Sozialassistentin bzw. zum staatlich anerkannten Sozialassistenten führen? - Das Adverb "erfolgreich" gehört zum Verb "abschließen", deshalb geänderte Position im Satz.
Solche Hervorhebungen von Titeln sind nicht ungewöhnlich und haben nichts mit der Grammatik zu tun. Das Adjektiv "staatlich" wird natürlich normalerweise klein geschrieben.
Liebe Lina,
ich verstehe sofort, dass Du verwirrt bist. "Staatlich" groß zu schreiben, widerspricht allen Regeln, die Du gelernt hast. Und dennoch... ist das große S in diesem Falle richtig! Wie kann das sein?!
Der Grund dafür ist, dass Deine korrekte Berufsbezeichnung eben nicht nur "Sozialassistentin" lautet, sondern eben "Staatlich anerkannte Sozialassistentin". Die beiden ersten Wörter gehören zum "Gesamtsubstantiv" dazu. Die drei Wörter bilden, als Gruppe, so etwas wie einen einzigen Eigennamen. Wie aber auch in einem Satz nur das erste Wort großgeschrieben werden muss, so trifft das auch hier zu - und nicht etwa auch auf "anerkannte". Dasselbe gilt selbstversätndlich für die ganze Palette staatlich anerkannter Berufsbezeichnugnen: "Staatlich anerkannter Masseur", "Staatlich anerkannte Bademeisterin" usw. usw. ...
Mit anderen Worten: Wäre das "Staatliche" in Deiner Urkunde kleingeschrieben gewesen, dann hätte sie ganz eindeutig einen Fehler enthalten, den Du hättest reklamieren müssen. - Alle Klarheiten beseitigt?! ;-)
Natürlich schreibt man das normalerweise klein.
Ob etwas nicht normal sein soll, kann man aber nicht immer selber entscheiden.
... zur "Staatlich anerkannten Sozialassistentin" ...
Ist in diesem Fall ein Titel.