Rechtsberatung zur Forderung meines Arbeitgebers für Internetkosten?
ich arbeite im Sicherheitsdienst, Während meiner Arbeitszeit habe ich gelegentlich den Arbeitscomputer aus Langeweile privat genutzt, z. B. um YouTube-Videos anzusehen. Nach einigen Monaten hat mich mein Vorgesetzter darauf hingewiesen, dass ich die Internetkosten für September und Oktober in Höhe von 1.200 Euro bezahlen soll.
Ich bin jedoch sicher, dass ich das Internet nur selten genutzt habe und niemals in einem Umfang, der diese hohen Kosten rechtfertigen könnte. Außerdem habe ich meinen Arbeitsvertrag geprüft und keinen Abschnitt gefunden, der mich verpflichtet, solche Kosten zu übernehmen oder der die private Nutzung des Arbeitscomputers regelt.
1. Darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, die Internetkosten in diesem Fall zu übernehmen?
2. Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer in dieser Situation?
3. Könnte ich rechtliche Konsequenzen aufgrund der privaten Nutzung des Arbeitscomputers erwarten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir rechtliche Informationen zu diesem Thema und eventuell bestehende Urteile oder Gesetze, die mich unterstützen, mitteilen könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens
3 Antworten
1.200 € erscheinen mir mir mächtig übertrieben. Aber es sollte jedem Arbeitnehmer klar sein, daß die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur zur Bearbeitung dienstlichen Aufgaben gedacht sind. Nicht für privates.
Es geht sicher nicht so sehr um die Kosten des Internets, sondern um die Zeit, die Du nicht gearbeitet hast. Auch wenn es nur Bereitschaft war.
Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen. Die gibts auch online https://www.frag-einen-anwalt.de
Einerseits sehe ich die 1200 EUR in Zeiten von Flatrate als überzogen an.
Andererseits könnte er dich wegen des Arbeitszeitbetruge fristlos entlassen.
Könnte es sein, das die 1200 EUR der Schadenersatz ist, weil man seinen Job nicht gemacht hat?