Rechtliche Lage Mini Job?
Ich würde gerne ein Mini Job anfangen. Meine Familien Verhältnisse sind nicht so gut und ich werde vom Staat finanziell unterstützt. Das Geld ermöglicht einem kausi nur ein vom-Hand-im-Mund-Leben. Ich will auch nicht meckern und bin dankbar aber ich bin 18 und Abiturientin und würde gerne wie meine Freunde mal mir etwas Spaß mir erlauben (Shoppen gehen, Essen gehen etc.).
Ich habe aber gehört wenn man anfängt mit einem Job über 200 €, dann zieht der Stadt seine Unterstützung zurück und logisch gesehen ist das nicht so optimal für mich. Ich würde ja gerne mein eigenes Geld verdienen aber ich will nicht mit Schule aufhören oder es vernachlässigen.
Ich will mein Abi machen und dann studieren (währen des Studiums muss ich sowieso arbeiten).
Weiß jemand da was man machen kann? Ich finde nirgendwo Jobs wo man nur für 200 Euro arbeiten kann. Weiß jemand ob das stimmt?
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Danke Danke!
3 Antworten
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Seit Juli 2023 können Schüler*innen, deren Eltern im Bürgergeldbezug sind, durch Neben- und Ferienjobs Geld hinzuverdienen, ohne dass das beim Bürgergeld angerechnet wird.
Wenn du dann mit der Schule fertig bist und studierst, ist Bürgergeld nicht mehr der richtige "Topf", aus dem du Geld bekommst. Da greift dann das BAföG. Das musst du dann also beantragen und davon deine Lebenshaltungskosten bestreiten. Dabei gilt dann die Zuverdienstgrenze von rund 6200 Euro pro Jahr, also rund 520 Euro pro Monat. Zudem darf man während des Studiums nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, da man sonst den Studierendenstatus verliert.
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Wenn Du mit staatlichen Leistungen Bürgergeld vom Jobcenter meinst, darf ein Kind seit Juli 2023 unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf den Bedarf verdienen.
Das hättest Du dann wie Taschengeld zur freien Verfügung, ohne das es Kürzungen der Leistungen gibt.
Muss aber dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.
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Sofern Du Schülerin bist, darfst Du seit Juli dieses Jahres mtl. bis zu 520 € anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Unter Bürgergeldbezug.