Rechtliche Lage Mini Job?


18.11.2023, 23:34

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Danke Danke!

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Seit Juli 2023 können Schüler*innen, deren Eltern im Bürgergeldbezug sind, durch Neben- und Ferienjobs Geld hinzuverdienen, ohne dass das beim Bürgergeld angerechnet wird.

Wenn du dann mit der Schule fertig bist und studierst, ist Bürgergeld nicht mehr der richtige "Topf", aus dem du Geld bekommst. Da greift dann das BAföG. Das musst du dann also beantragen und davon deine Lebenshaltungskosten bestreiten. Dabei gilt dann die Zuverdienstgrenze von rund 6200 Euro pro Jahr, also rund 520 Euro pro Monat. Zudem darf man während des Studiums nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, da man sonst den Studierendenstatus verliert.

Wenn Du mit staatlichen Leistungen Bürgergeld vom Jobcenter meinst, darf ein Kind seit Juli 2023 unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf den Bedarf verdienen.

Das hättest Du dann wie Taschengeld zur freien Verfügung, ohne das es Kürzungen der Leistungen gibt.

Muss aber dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.

Sofern Du Schülerin bist, darfst Du seit Juli dieses Jahres mtl. bis zu 520 € anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Unter Bürgergeldbezug.