Rechtlich dem Freund meiner Mutter Zutritt zur Wohnung verbieten?

tulipsandroses  02.07.2022, 22:24

Wem gehört eure Wohnung?

Heaven293 
Beitragsersteller
 02.07.2022, 22:25

Meiner Mutter ganz seit Trennung der Eltern.

8 Antworten

Wie alt bist du (wenigstens so "ungefähr" a la "Volljährig" oder "Minderjährig".

Wohnst du bei deiner Mutter?

Wenn du volljährig bist, zieh dort aus. Gibts finanzielle Engpässe wird sich ne Lösung finden lassen, hauptsache du kommst dort raus.

Wenn du minderjährig bist, wende dich an nen Lehrer oder ans Jugendamt. Denn das ist keine gescheite Lebensumgebung für Minderjährige.

Letztlich ists die Wohnung deiner Mutter und die Beziehung deiner Mutter. Da sie volljährig ist, entscheidet SIE darüber mit wem sie zusammen ist und ob die Person sie in ihrem Zuhause besuchen darf.

Auch wenn du sie eigentlich beschützen willst.... sie ist erwachsen. Sie muss ihre Entscheidungen alleine treffen - und das wird sie auch.

Irgendwann erreicht so gut wie jeder, der in einer negativen Beziehung steckt, den Punkt an dem man sich zu einer Trennung entschließt. Das funktioniert aber nur, wenn man selbst erkennt und den Entschluss trifft..... nicht jedoch, wenn Eltern oder der Nachwuchs, oder gutmeinende Freunde die Entscheidung treffen

Nein, das gibt es nicht. Kannst ihn aber jederzeit wegen Misshandlung dir gegenüber anzeigen.

Grundsätzlich hast du vermutlich, jedenfalls während deine Mutter anwesend ist, kein alleiniges Hausrecht.

Eine Strafanzeige bringt insoweit wenig, als die nur der Strafverfolgung dient, aber du willst ja etwas zukünftiges - sozusagen "Gefahrenabwehr", wenn man so will.

Bei akuten Übergriffen kannst du die Polizei rufen, diese kann den Freund idR vorübergehend aus der Wohnung verweisen und z.B. ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot aussprechen. Ob und wann das möglich ist und für wie lange, ergibt sich aus dem Polizeigesetz deines Bundeslandes.

Wenn du unter 18 bist, kannst du - oder jedermann! - beim Familiengericht anregen, dass das Familiengericht eine Maßnahme nach § 1666 ff. BGB zu deinem Schutz bestimmt; Das kann auch auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (sozusagen im (vorläufigen) Schnellverfahren) passieren, insbesondere dann, wenn die Gefahr weiterer Übergriffe besteht. Das Verfahren nach § 1666 BGB ist ein Amtsermittlungsverfahren, d.h. das Gericht wählt die geeignete und erforderliche Maßnahme selbst aus und erhebt auch die Beweise von Amts wegen. Der Freund wäre dann der "Antragsgegner". Vorlagen, damit du weißt, wie so eine Anregung z.B. aussehen kann, aber nicht muss (es gibt kein vorgeschriebenes Formular) kannst du z.B. beim Formular der bayrischen Justiz oder der sächsischen Justiz sehen.

Ein Verfahren nach § 1666 BGB kann jeder anregen, nicht nur Betroffene oder Familienmitglieder, sondern also auch z.B. Nachbarn, Lehrer etc. die mitbekommen, dass ein Kind oder Jugendlicher z.B. geschlagen wird o.ä.. Wissen leider die Wenigsten.

Du könntest dich auch ans Jugendamt wenden, aber möglicherweise ist eine direkte gerichtliche Entscheidung durch's FamG einfach der schnellere Weg, der auch ein klares und endgültiges Ergebnis bringt, dass dann umgesetzt werden muss.

Übrigens: auch wenn auf dem Formular aus Sachsen "Antrag" steht, ist es kein "Antrag", sondern lediglich eine Anregung ans Gericht; In Bayern macht man's richtig. Für dich ist das aber nicht wichtig. ;)

Ansonsten, wenn du bereits volljährig bist, bliebe z.B. der Weg über das Gewaltschutzgesetz als Möglichkeit; allerdings ist es ja nicht deine Wohnung, sodass das schwierig werden kann. Insoweit wäre dann dein Auszug die vermutlich beste Möglichkeit.

In allen Fällen kannst du damit rechnen, dass deine Mutter Zeugin ist bzw. als solche vernommen wird.

Solltest du bei einem Vorfall übrigens körperliche Verletzungen erleiden, die sichtbar bzw. feststellbar sind, wäre es gut, wenn du diese sehr zeitnah, am besten unmittelbar danach, durch Ärzte und/oder die Polizei fotografisch dokumentieren und attestieren lässt. Dafür gibt es auch spezielle Stellen, die die Beweise sichern. Wo die sind, kannst du in der ODABS-Datenbank nachsehen. Falls keine spezielle Stelle in deiner Nähe ist, kannst du auch zur nächsten Klinik oder ggf. zu deinem Arzt bzw. Kinderarzt gehen.

Noch ein Nachtrag:

Ich hatte einen Streit mit meiner Mutter und er hat mich am Arm gegriffen und gegen eine Wand gedrückt (ca 3 Monate vor dato). Meine Mutter war daneben und hat ihn schlussendlich auch von mir weggezerrt.

Wenn der Streit auch körperlich ausgetragen wurde oder das quasi unmittelbar bevorstand, bzw. die Behauptung deiner Mutter

Sie meint jedoch das ich ihn zuerst getreten hatte

stimmt, dann beachte bitte, dass ein "am Arm greifen und gegen die Wand drücken" ggf. gerechtfertigt gewesen sein kann.

Anzeige bei der Polizei machen.

Gewalt geht halt garnicht.


Heaven293 
Beitragsersteller
 02.07.2022, 22:26

Wie gesagt eher schwierig da meine Mutter ja gegen mich aussagen würde.
trotzdem danke.

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data2309  02.07.2022, 22:27
@Heaven293

Polizei!

wenn es durch dieses Angriff (so nenne ich das jetzt Mal) blaue Flecken gibt, wäre eine Dokumentation eines Arztes sinnvoll

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Daraufhin habe ich ihr immer wieder erklärt was er für ein Typ ist

Du bist nicht in der Position, Deiner Mutter zu erklären, "was für ein Typ er ist". Das weiß sie besser als Du. Und wenn sie es nicht besser weiß, bist Du dennoch nicht in der Position, ihn zu verurteilen oder Dich in deren Beziehung einzumischen.

und was er getan hat.

Das ist sehr wohl Deine Angelegenheit.

Meine Mutter meint jedoch das sie gegen mich aussagen würde und somit ihren Freund beschützen würde (rechtlich).

Ist halt die Frage, wie deutlich Du Deine Rechte vertreten willst.

Und es ist die Frage, was genau sie gegen Dich aussagen will.

Du kannst ja zur Polizei gehen, die Situation schildern und fragen, wie deren Einschätzung ist. Was Deine Mutter Dir gegenüber sagt und was sie dem Richter gegenüber sagt, sind zwei verschiedene Dinge. Vielleicht ist der Typ ja sogar schon vorbestraft. Und falls Deine Mutter Dir gedroht hat, eine Falschaussage zu machen, dann finde ich das schon bemerkenswert und ebenfalls anzeigewürdig. Aber wie gesagt – ist die Frage, ob Du bereit bist, auch die Konsequenzen zu tragen.

Sie meint jedoch das ich ihn zuerst getreten hatte

Und, stimmt das? Und wenn ja, warum?

Vielleicht liege ich falsch, aber bei mir kommt immer wieder der Eindruck auf, dass es da einen Zicken-Anteil in Dir gibt, der doch irgendein Problem mit dem Typen hat und ihm eins auswischen will. Kann das sein?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung