Rechtlich abgesichert wenn Original in der Beschreibung steht?

3 Antworten

Wenn in der Beschreibung "Original" steht, handelt es sich rechtlich um eine zugesicherte Eigenschaft. Sollte es sich nach dem Lauf herausstellen, dass dem nicht so ist, könnte der Vertrag wegen der fehlenden zugesicherten Eigenschaft wirksam angefochten werden, selbst wenn an sich Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen sein sollten.

Es kommt darauf an wie "original" definiert wird. Ein gegenstand kann auch dann original sein, wenn er nur physisch existiert. ich würde bei solchen Wortspielereien aufpassen. Praktisch ist nämlich auch ein gefälschter Artikel ein Original, weil es physisch existent ist.

Wie meinst du das? Ein Widerrufsrecht hast du nur, wenn du als Verbraucher von einem Unternehmer kaufst. Kaufst du von einer Privatperson, hast du keins.

Aber natuerlich hast du einen Anspruch auf einen Artikel, der so ist, wie er beschrieben wurde. Werden dir also Fakes geliefert, obwohl sie nicht als solche bezeichnet wurden, hat der Verkaeufer damit den Kaufvertrag noch nicht erfuellt und du hast weiterhin einen Anspruch auf Originale.