Rechte und Pflichten der Frau im Islam?
Wie sind die rechte und Pflichten der Frau im Islam, laut dem Koran. Hat da jemand Belege, also Sure.
2 Antworten
Schau mal bei @BelfastChild vorbei: Er hat darauf eine gute Antwort gegeben:
Mohammed hat die Stellung der Frau teilweise verbessert, schau hier. Andererseits erbt sie im Islam nur die Hälfte (Sure 4,11), darf gezüchtigt werden (Sure 4,34) und so weiter. Schau etwa hier:
Wenn der Koran und einige Überlieferungstexte sich wirklich gegen das Schlagen der Ehefrau wenden würden, blieben immer noch zahlreiche andere Überlieferungstexte stehen, die zum Beispiel den Mann anweisen, stets die Peitsche an der Tür hängen zu haben, damit die Frau stets wisse, dass er, wenn andere Mittel nichts bewirken, auch zur körperlichen Züchtigung greifen könne. Überlieferungstexte wie: "Ein Mann wird nicht zur Verantwortung gezogen dafür, dass er seine Frau geschlagen hat" werden häufig zitiert. Auch mit Bezug auf Muhammad existieren entsprechende Berichte aus der Überlieferung: "Der Prophet sagte: "Schlagt nicht die Mägde Gottes." Da kam Umar (der zweite Kalif, regierte 634-644 n. Chr.) und sagte: "O Gesandter Gottes, die Frauen rebellieren gegen ihre Gatten." So erlaubt er, sie zu schlagen."
Die Überlegungen der muslimischen Theologie richten sich daher vorwiegend darauf, in welchem Maß die Ehefrau zu ihrer Besserung bei Rebellion gezüchtigt werden darf. Insbesondere in der Neuzeit betonen manche Theologen - und ebenso muslimische Frauenrechtlerinnen, die einerseits vermehrte Rechte einfordern, andererseits vehement für die Wahrheit des Islam eintreten - dass die Schläge leicht sein müssten und gemäß einer auf Muhammad zurückgehenden Überlieferung nicht das Gesicht der Frau treffen dürften: "Du sollst sie nicht ins Gesicht schlagen."
Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, Seite 130-131
Der zweite Schwerpunkt der Gehorsamseinforderung liegt im Bereich der Sexualität, denn mit Abschluss des Ehevertrages und der Entrichtung der Brautgabe erwirbt der Ehemann das - ausschließliche - Anrecht auf die Nutzung der Geschlechtsorgane seiner Frau und ihres gesamten Körpers zu seinem Genuss. Nicht die Frau gehört ihm, sondern nur das Recht, sich ihrer zu erfreuen, dies allerdings, wann immer er es wünscht (ausgenommen sind die Zeiten der Unreinheit der Ehefrau während Menstruation und Wochenbett, tagsüber während des Ramadanfastens und während einiger Riten der Pilgerfahrt).
Schon der Koran spricht vom uneingeschränkten Recht des Mannes auf Sexualität: "Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu Eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt." (Sure 2,223) Ähnlich lautet Sure 2,187: "So verkehrt mit ihnen (euren Frauen) und macht von dem Gebrauch, was Allah euch eingeräumt hat."
Unter Bezug auf diesen Koranvers subsumiert beispielsweise T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen folgendermaßen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht." Und der Führer der iranischen Revolution, Ayatollah Khomeini, formuliert: "Eine in dauerhafter Ehe lebende Frau (eine Frau, die nicht in einer Zeitehe lebt) muss ihrem Mann jede Art von Genuss bereiten, die er von ihr wünscht." Eine Weigerung der Ehefrau auf diesem Gebiet wird ebenso als "Ungehorsam" aufgefasst wie ihr Verlassen des Hauses gegen den erklärten Willen des Ehemannes. "Ungehorsam" oder "rebellisch" zu sein ist im islamischen Eherecht ein rechtlich definierter Terminus, der dazu führt, dass die Frau ihren Unterhalt verliert.
Insbesondere die Überlierferung hebt hervor, dass es - außer an den Tagen der Menstruation, tagsüber während des Ramadanfastens und in den ersten 40 Tagen des Wochenbettes - für eine Frau keinen Grund der Verweigerung geben könne, denn "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln so lange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." Eine andere Überlieferung besagt: "Wann immer der Ehemann mit seiner Frau Verkehr haben möchte, darf sie sich ihm nicht verweigern, auch wenn sie auf dem Rücken eines Kamels sitzt." Und das in Deutschland publizierte "Handbuch der muslimischen Frau" urteilt: "Die Ablehnung der Frau ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie körperlich wegen Krankheit oder Erschöpfung, seelisch wegen Depression, einem Trauerfall ... wegen dem Geschrei eines von Schmerzen geplagten Kindes ihren Mann zurückweist oder wenn sie ernsthaft ihre Scheidung begehrt und die Nähe ihres Mannes auf Dauer ablehnt." Nach tunesischem Eherecht kann der Ehemann bei Verweigerung seiner Frau die Scheidung wegen einer "erlittenen Schädigung" einreichen.
Sexuelle Verweigerung der Ehefrau - eine Sonderform des Ungehorsams - ist ein anerkannter Scheidungsgrund, denn sie verstößt gegen den das von der Scharia formulierte Gehorsamsgebot.
Ebenda, Seite 126-127
Hallo Wissensbiene,
zur Frau im Islam:
Es gibt verschiedene Stellen im Koran, in denen der Mann die Frau als Prinzessin sehen soll und auf Händen tragen soll. Die Voraussetzung, dass er das tut, steht allerdings in zwei anderen Suren:
4:34: „Männer sind die Versorger [qawwâmûn] der Frauen, weil Gott die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Rechtschaffene Frauen sind demütig ergeben [qânitât] und geben Acht auf das, was verborgen ist, weil Gott darauf Acht gibt. Und jene Frauen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, tadelt sie, verbannt sie in ihre Betten und schlagt sie [oder meidet sie; adribûhunna]! Und wenn sie euch gehorchen, benehmt euch ihnen gegenüber keinesfalls schlecht. Gott ist erhaben und groß.“
Die Sure der ehelichen Schläge.
Darauf folgt noch
2:223: Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt.
Also wenn die Frau ihm gehorcht und ihm brav sexuell zur Verfügung steht, wann und wie er will, ist sie ihm die Liebste. Die Sure der ehelichen Vergewaltigung. Diese beiden Suren füllen die deutschen Frauenhäuser zu einem guten Teil. Denn der muslimische Ehemann handelt ja entsprechend dem Koran, wenn er 2:223 und 4:34 zur Geltung bringt.
Viele vernünftige Muslime würden diese Suren gern aus dem Koran nehmen, aber sie dürfen es nicht. Denn dann hätte der Allwissende sich geirrt, er wäre nicht mehr der Allwissende, und er wäre pulverisiert. Alle Muslime müssen die Suren sogar gut finden, und deshalb bleiben nur klägliche Milderungsversuche. An den harten Tatsachen wird aber nicht gerüttelt:
https://www.islaminstitut.de/2016/darf-ein-muslim-seine-frau-zum-sex-zwingen/
Eine Frau darf sich nicht vom Ehebett fernhalten [sich ihrem Ehemann nicht sexuell verweigern], oder sich weigern, ihn [den Ehemann] sie [seine Ehefrau] auf irgendeine Art und Weise sexuell genießen zu lassen, solange dies [die sexuelle Praxis islamisch] erlaubt ist. Immer, wenn er sie zum Sex einlädt, muss sie ihm gehorchen, solange ihr dies nicht schadet oder sie an einer Pflicht hindert.
„Ein Ehemann kann bisweilen seine Ehefrau mit Schlägen züchtigen, während sie ihn mit ihrem Weinen züchtigt. Und während er durch Anschreien das bekommt, wonach er verlangt, bekommt sie, was sie möchte, durch Weinen und Gefühle. Manchmal empfinden die Männer vielleicht das Weinen einer Frau härter als das Schlagen mit Schwertern.“
„Er schlägt sie an Körperstellen, wo keine Spuren zurückbleiben, er schlägt sie nicht auf die Hand, sondern an Körperstellen, an denen kein Schaden entstehen kann, so dass sein Handeln nicht als Angriff auf sie betrachtet werden kann.“
Also dass sie das der Polizei nicht nachweisen kann. Ebenso widerlich ist aber der Zynismus des Zitats mit ihren Tränen. Es geht also vor allem darum sie zu demütigen.
Als Nachtrag noch die Tatsache, dass Frauen nicht nur minderwertig, sondern auch unrein sind:
Sure 5:6: „Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch damit über das Gesicht und die Hände.“
Und zum Schluss noch ein höchst authentischer Hadith aus der beliebten Sunnah:
https://quranx.com/hadith/Muslim/USC-MSA/Book-4/Hadith-1032/
„Drei Dinge können das Gebet unterbrechen, wenn sie an dem Gläubigen vorbeigehen – ein Esel, eine Frau und ein schwarzer Hund.“
Man beachte die Reihenfolge. Auf die Frage, warum ausgerechnet ein schwarzer Hund, antwortete Mohammed: „Der schwarze Hund ist ein Teufel.“ So viel an dieser Stelle zum Geisteszustand des Propheten.
Der Islam, „eine schöne Religion“.