Rechte als Minijober welcher noch Vollzeit arbeitet?
Moin zusammen,
ich habe eine kurze Frage, in der Hoffnung auf Hilfe:
Ich bin momentan Auszubildender, also arbeite ganz normal Vollzeit mit einer 40 Stunden Woche.
Nebenbei mache ich noch einen Minijob. In dem Vertrag vom Minijob steht drinnen, dass ich verpflichtet bin wöchentlich mindestens 2 mal zu arbeiten.
Jetzt meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit dieser Klausel aus dem Vertrag, aufgrund meinem Vollzeitjob bzw. der Ausbildung zuwidersprechen? Wenn ja, welcher Paragraf welches Gesetz bestimmt das?
also habe ich die Möglichkeit der Pflicht 2 mal pro Woche arbeiten zugehen aus dem Weg zugehen?
vielen dank schonmal.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ihr habt einen Vertrag abgeschlossen. Du kannst ihn kündigen!
Ändern kannst du ihn nicht. Jedenfalls nicht alleine.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Fem42/1548247237497_nmmslarge__32_8_263_263_3224a775185b34a5c6d0485ba8712be6.jpg?v=1548247238000)
Du solltest deinen Haupt-AG informieren Aber klar, kannst du noch 538.- EUR dazuverdienen. Er kann nicht Nein sagen, es sei denn, es ist bei der Konkurrenz.
Dann hast du auch ein Recht auf Urlaub. Das muss gleichlautend zum Urlaub im Hauptjob lauten. Das ist das einzige Problem.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Als Auszubildender arbeitet man (noch) nicht, sondern wird ausgebildet.
Der Minijobvertrag gilt grundsätzlich.
Weiß Dein Ausbildungsbetrieb davon und bist Du volljährig?
Danke erstmal für die Antwort. Ich glaube ich habe meine Frage nicht gut gestellt. Ich meinte, ob ich die Möglichkeit habe der Pflicht 2 mal pro Woche zuarbeiten aus dem Weg zugehen. Weil ich halt aufgrund von meinem Vollzeitjob keine zeitlichen Kapazitäten habe. Vielleicht jetzt besser gestellt (: