Rechte als Minijober welcher noch Vollzeit arbeitet?

3 Antworten

Ihr habt einen Vertrag abgeschlossen. Du kannst ihn kündigen!

Ändern kannst du ihn nicht. Jedenfalls nicht alleine.

Du solltest deinen Haupt-AG informieren Aber klar, kannst du noch 538.- EUR dazuverdienen. Er kann nicht Nein sagen, es sei denn, es ist bei der Konkurrenz.

Dann hast du auch ein Recht auf Urlaub. Das muss gleichlautend zum Urlaub im Hauptjob lauten. Das ist das einzige Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tim3425 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 22:27

Danke erstmal für die Antwort. Ich glaube ich habe meine Frage nicht gut gestellt. Ich meinte, ob ich die Möglichkeit habe der Pflicht 2 mal pro Woche zuarbeiten aus dem Weg zugehen. Weil ich halt aufgrund von meinem Vollzeitjob keine zeitlichen Kapazitäten habe. Vielleicht jetzt besser gestellt (:

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Fem42  14.07.2024, 22:30
@Tim3425

Dann regle die Stunden an einem Tag zu machen. Es ist dein Arbeitstag, kein leeres Muster. Die Werkstudenten kriegen nur Geld, wenn sie kommen und arbeiten. Die Minijobber werden auch bezahlt, wenn sie sich anbieten, es aber heute nichts zu tun gibt für sie.

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Als Auszubildender arbeitet man (noch) nicht, sondern wird ausgebildet.

Der Minijobvertrag gilt grundsätzlich.

Weiß Dein Ausbildungsbetrieb davon und bist Du volljährig?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.