Recht auf Wohngeld mit 19?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Für Wohngeld muss man selber Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Spätestens mit Beginn deiner Ausbildung hättest Du dann keinen Anspruch mehr auf Wohngeld, denn dann stünde dir je nach Art der Ausbildung entweder BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit zu, oder Bafög - vom Bafög-Amt.

Selbst wenn Du durch zu hohes Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung keinen Anspruch darauf hättest, würde zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf bestehen und auch dann wärst Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Nach deinem Auszug stünde dir dann z.B.in Ausbildung das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.

Es sind deine Eltern die dich unterstützen müssen, während deiner ersten Ausbildung, nicht der Steuerzahler.

Wieso erst nächstes Jahr die Ausbildung, wenn Du schon heuer damit beginnen könntest? Ja, Du verdienst erst einmal weniger, Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Aber danach hast Du die Chance auf ein besseres Gehalt.

Ich würde mich informieren, ob es ein Wohnheim am Ausbildungsort gibt. Da sind die Kosten überschaubar und Du hast Dein eigenes Zimmer.

Giwalato