Recht auf das Geld in der Klassenkasse

4 Antworten

Es wurde für die Feier gespart, also zweckgebunden.

Wenn er nicht daran teilnehmen will (keine Lust?), dann hat er wohl keinen Anspruch darauf. Falls er aber krank wird und deswegen nicht mitmachen kann, dann solltet ihr ihm seinen Anteil wieder geben.

Aber nur weil er keine Lust hat??? Dann ist er selbst schuld.

Nein es handelt sich bei der Klassenkasse um sogenanntes Gesamthandsvermögen, über welches die Klasse ausschließlihc gemeindsam verfügt. Wer an Veranstaltugnen der Klasse nicht teilnimmt, verliert seinen Anspruch ebenso, wie wenn er nicht versetzt oder die Schule wechseln würde.

Hat er denn was ein gezahlt? Wenn ja, dann gebt ihm das Geld was er rein gezahlt hat und gut ist.

Ich bin der Meinung: nein.

Es wurde ja vorher besprochen, dass gesammelt wird und da war er ja wohl einverstanden ?

Außerdem, wenn er nicht einverstanden damit gewesen wäre, hätte er nicht einzahlen dürfen.