Recht | Jura: § 132 StGB "Amtsanmassung" - Was genau ist mit Befassen gemeint?

2 Antworten

Moin,

in dem Rechtsbegriff des Befassens ist nicht gemeint, dass Du Dich zuhause mit dem Gesetz befasst.

"Mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst sich, wer sich gegenüber einem Dritten so verhält, als nehme er Aufgaben und Befugnisse einer ihm verliehenen Amtsstellung wahr."

Ich habe das bewusst nicht umformuliert, weil es korrekt und zutreffend ist.

Die zweite Variante nennt explizit die Vornahme einer Amtshandlung.

Les Dich gerne mal näher in die tatbestandlichen Vorraussetzungen ein, wenn Dich das Thema wirklich interessiert.

Quelle: https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/amtsanmassung

LG Hansi

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Knowingbase 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 00:00

Mich interessiert es nur im Rahmen einer Prüfung die ich in einigen Monaten ablegen werde.

Also es geht in dem § zumindest in dem teil mit dem "befsst" darum dass ein Person sich als jemand ausgibt der er nicht ist. Bsp.: Ich tue mal so als wäre ich Polizist und nehme eine Anzeige entgegem.

Sofern das mit dem "befasst" so gemeint ist, finde ich das ganz ok.

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peraspastra  10.07.2024, 00:09
@Knowingbase

Als würde jemand ernsthaft glauben, dass damit das Befassen in Form des Sich-damit-Beschäftigens gemeint sein könnte -.- Immer diese Null-Fragen 0o

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Knowingbase 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 00:12
@peraspastra

da ich derzeit noch keine konkrete ander Vorstellung von dem Wort in diesem zusammenhang hatte, habe ich mir gedacht ich Frage.

Hast du gerade nichts anderes zu tun als sinnlose Kommentare zu verfassen?

Besonders geistreich erscheint mir das nicht.

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peraspastra  10.07.2024, 00:15
@Knowingbase

Nein, ernsthaft, jemand, der eine solche "Frage" beziehungsweise Antwort für eine Prüfung in ein paar Monaten braucht, tut gut daran, dies vor Augen geführt zu bekommen. Entweder es ist sehr simpel, was du da benötigst, dann ist es sehr bedrohlich, dass du so etwas hier fragen musst. Oder es ist auf einem sehr hohen Niveau, auf dem man sich zum Beispiel ernsthaft die Frage stellen darf und muss, was das überhaupt bedeutet, wenn du davon sprichst, etwas sei "definiert" (Recht ist selbstreferenziell), und dann ergibt dein Fragen hier noch weniger Sinn.

Vermeintlich sinnlose Kommentare sind außerdem sinnvoller als sinnlose Fragen, also was ist dein Problem damit?

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Knowingbase 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 00:20
@peraspastra

Ich hatte eine Frage habe die gestellt. Das hier ist eine Community um Fragen zu stellen. Wenn du der Meinung bist dass es sinnlos ist befass dich mit was sinnerfüllendem.

und stehl mir hier nicht die Zeit.

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peraspastra  10.07.2024, 00:24
@Knowingbase

"ich arbeite mich gerade in den StGB ein"

Das ist schon der erste Zaunpfahl. Jemand der trollt, würde genau so was schreiben. Und jemand der nicht trollt, wäre dankbar für einen Hinweis, dass man sich SO selbstverständlich NICHT ins StGB einarbeitet. Wofür entscheidest du dich?

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