Sind Klassenzimmer öffentliche Orte?

3 Antworten

Ausgangspunkt für die rechtliche Auslegung des Öffentlichkeitsbegriffes ist die Legaldefinition von Öffentlichkeit in § 15 Abs. 3 UrhG:

„Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Ja klar ist ja für jeden zugänglich

Die ganze Schule ist ein öffentlicher Ort.