Sind Klassenzimmer öffentliche Orte?
Guten Tag, ich habe bei meiner Recherche keine wirkliche Antwort gefunden. Ich bin selber Schüler und da einige Klassenkameraden mir gerne Worte in den Mund legen habe ich überlegt mir ein Aufnahmegerät zu besorgen. Aufgrund von § 201 a StGB darf ich aber nichts aufnehmen.
2 Antworten
Ausgangspunkt für die rechtliche Auslegung des Öffentlichkeitsbegriffes ist die Legaldefinition von Öffentlichkeit in § 15 Abs. 3 UrhG:
„Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Die ganze Schule ist ein öffentlicher Ort.