Rechnungswesen versteh die Antwort nicht?

1 Antwort

Von Experte Halbrecht bestätigt

Nein, bei den Monaten im neuen Jahr musst du ja nix abgrenzen, weil der Aufwand / Ertrag auch erst im neuen Jahr entsteht. Abgrenzen musst du immer dann, wenn die Zahlung und der Aufwand/Ertrag in unterschiedlichen Jahren entsteht:

Bei a zahlst du im alten Jahr (November) bereits die Miete zum Teil für das neue Jahr, denn im neuen Jahr hast du einen Aufwand von 3 * 200 Euro (Jan, Feb, März) den du aber schon im alten Jahr gezahlt hast.

bei b hast im alten Jahr (in den Monaten Okt, Nov, Dez) einen Ertrag von 3 * 150 Euro, gezahlt wird aber erst im neuen Jahr.

bei c hast du im alten Jahr einen Aufwand von 200 Euro für einen Monat (Dez), und einen Aufwand von 2*200 Euro für zwei Monate (Januar und Februar). Abgrenzen musst du den Anteil, bei dem Zahlung und Aufwand NICHT im selben Jahr sind. Daher sind das hier 200 Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dipl.-Math. :-)

maxikingi364 
Beitragsersteller
 11.12.2023, 09:48

Hab die C immer noch nicht verstanden 😞😭

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FataMorgana2010  11.12.2023, 10:30
@maxikingi364

Du hast zwei Vorgänge: Du hast den Aufwand bzw. Ertrag und du hast die Ausgabe/Einnahme (hier sind das sogar Auszahlungen/Einzahlungen, das ist erstmal egal). Gezahlt wird immer zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Man muss nicht automatisch die Aufwände/Erträge des neuen Jahres abgrenzen. Falls du das bei B so gemacht hast, ist nur zufällig das richtige herausgekommen, da bei B zufällig im ersten und zweiten Jahr derselbe Ertrag angefallen ist. Schau dir bitte alle drei Lösungen nochmal genau an:

Aufgabe A: Gezahlt wird in Jahr 1. Aufwand (Miete) fällt in beiden Jahren an:

November Jahr 1: 200 Euro Miete. Muss nicht abgegrenzt werden, da Zahlung Jahr 1 und Aufwand Jahr 1.

Dezember Jahr 1: 200 Euro Miete. Muss nicht abgegrenzt werden, da Zahlung Jahr 1 und Aufwand Jahr 1.

Januar Jahr 2: 200 Euro Miete. Muss abgegrenzt werden, da Zahlung Jahr 1 aber Aufwand Jahr 2.

Februar Jahr 2: 200 Euro Miete. Muss abgegrenzt werden, da Zahlung Jahr 1 aber Aufwand Jahr 2.

März Jahr 2: 200 Euro Miete. Muss abgegrenzt werden, da Zahlung Jahr 1 aber Aufwand Jahr 2.

Insgesamt abzugrenzen: 600 Euro.

Aufgabe B: Gezahlt wird in Jahr 2. Ertrag fällt in beiden Jahren an:

Oktober - Dezember Jahr 1: je 150 Euro, also 450 Euro. Muss abgegrenzt werden, da Ertrag in. Jahr 1 aber Zahlung in Jahr 2.

Januar - März Jahr 2: je 150 Euro, also 450 Euro. Muss nicht abgegrenzt werden, da Ertrag UND Zahlung in Jahr 2.

Aufgabe C: Gezahlt wird in Jahr 2, Aufwand fällt in beiden Jahren an:

Dezember Jahr 1: 200 Euro Aufwand (Provision). Muss abgegrenzt werden, da Aufwand in Jahr 1 aber Zahlung erst in Jahr 2.

Januar Jahr 2: 200 Euro Provision. Muss nicht abgegrenzt werden, da Aufwand und Zahlung in Jahr 2.

Februar Jahr 2: 200 Euro Provision. Muss nicht abgegrenzt werden, da Aufwand und Zahlung in Jahr 2.

Insgesamt abzugrenzen: 200 Euro.

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FataMorgana2010  11.12.2023, 10:36
@FataMorgana2010

Wenn du in einem Jahr Geld bekommst, dass du im anderen verdient hast, dann musst du abgrenzen. Und dabei ist es egal, wie herum das ist: wenn ich jetzt schon Geld bekomme für etwas, dass erst im nächsten Jahr passiert (also eine Mietzahlung für einen Monat im nächsten Jahr) muss ich das abgrenzen - und wenn jetzt etwas passiert (ich vermiete ein Objekt), ich werde aber erst im nächsten Jahr dafür bezahlt, dann muss ich auch abgrenzen.

Wenn etwas passiert und im gleichen Jahr auch bezahlt wird, dann muss ich das nicht abgrenzen.

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maxikingi364 
Beitragsersteller
 11.12.2023, 10:38
@FataMorgana2010

Omg ich habe es endlich verstanden, ich sonderschüler von eine Kuh 😭😭. Danke dir

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Halbrecht  11.12.2023, 00:46

Zahlung und Aufwand nicht im selben Jahr : Diese Regel verstehe sogar ich .

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Halbrecht  11.12.2023, 00:49
@FataMorgana2010

oh doch ..................und das ist gerade zu dieser nachtschlafenden Zeit noch mehr peinlich als zugeben zu müssen in diesem lernunwilligen Land, dass man was gelernt hat . Und das mit Freude

Also Psst !

Danke und viel Vorfreude auf den dritten Advent.

( 100% Garantie ) Dieser Text wurde nicht von einer KI verpasst .

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FataMorgana2010  11.12.2023, 00:52
@Halbrecht

Ich kenn die falschen Leute - die wollen alle alles lernen! Im Zweifel auch über KI. Na, dann - schöne Adventszeit.

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