Rechnungsabgleich Finanzamt?

1 Antwort

Das kann im Rahmen einer Kontrollmitteilung durchaus vorkommen. Wird deine Buchhaltung geprüft, kann der Prüfer einen Kontrollvermerk an das zuständige FA des Rechnungsstellers senden, welches dann selbigen kontaktiert und um Auskunft ersucht, welche Umsätze in dem bestimmten Zeitraum mit dem Rechnungsempfänger erzielt und wie diese verbucht wurden.

Ziel ist es natürlich, zu verifizieren, dass die Rechnungen sich auf einen tatsächlichen Waren/Dienstleistungsaustausch beziehen.