Rechnung vom Iphone X verloren was jetzt?
Moin Leute!
Ich möchte mein Iphone X verkaufen aber habe die Rechnung nicht mehr. Viele wollen das Handy jetzt nicht kaufen da kein Eigentumsnachweiß vorhanden ist. Kann ich die Rechnung irgendwie neu beschaffen?
Vielen Dank im Vorraus
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/apfelbus/1670883935901_nmmslarge__241_0_526_526_4d21f1a90f9de293ee4fc75af546fa32.jpg?v=1670883936000)
Das ist doch kein Problem, lass dir einfach eine neue ausstellen. Das habe ich auch schon mal machen müssen. Und in Zukunft es gerne solche Dinge einfach ein und speichere sie irgendwo, wo sie nicht gekommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
muss ich dafür einfach zu Apple fahren und nachfragen ?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei Online-Bestellungen mit persönlicher Zuordnung einer Bestellung oder bei Telefonverträgen sind die Rechnungen noch vorhanden, da sie der Händler / Provider aus steuerlichen Gründen aufbewahren muss.
Keine Chance gibt es bei direkten Verkauf im Handel ohne Account.
Also bei der Erwerbsquelle nachfragen. Die sind allerdings nicht verpflichtet, Dir eine neue Rechnung zu liefern und könnten das auch ablehnen.
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Was bringt Ihnen die Rechnung denn?
Die Garantie und Gewährleistungsansprüche sind eh nicht übertragbar und wenn dir das Handy nicht gehört, hättest du die Apple ID schwierig abmelden können.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/KrollKevin/1500640382556_nmmslarge__0_0_170_170_017772b3e417c5c965a7351459a23d8f.png?v=1500640385000)
Da die Gewährleistungsansprüche gegenüber den Händler nur beim Erstkäufer gelten. Der Zweitkäufer kann dann widerrum Gewährleistungsansprüche beim Erstkäufer geltend machen, da er den Artikel von ihm erworben hat.
Andernfalls müsste der Erstkäufer die Gewährleistungsanspräche gegenüber dem Händler an den Zweitkäufer abtreten. Es ist natürlich nichts unmöglich, aber mir ist bis jetzt bei einem Privatverkauf noch nie zu Ohren gekommen, dass jemand einen Abtretungsvertrag für den Kauf erstellt. - Auch wenn wir hier gerade ein
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Das ist wohl eher ein theoretisches (oder juristisches) Probelm. Im "reallife" reicht der Bon.
"Die Garantie und Gewährleistungsansprüche sind eh nicht übertragbar"
Wie kommst du denn darauf?