Rechnung Gewerbeform?
Hallo Miteinander,
folgendes Szenario:
Ich habe hobbymäßig mit Veranstaltungstechnik zu tun.
- mehrere Parscheinwerfer
- merere MovingHeads
- nebelmaschine
nis jetzt hab ich immer Cash auf die Hand etwas bekommen wenn ich das mal auf nem Geburtstag ausgeliehen habe…
jetzt hat sich die Situation aber geändert. In meinem Familienumfeld wurde ein Restaurant eröffnet und ich hab da die Möglichkeit meine Technik zu vermieten (an das Resturant). Ich müsste an das Restaurant aber eine Rechnung stellen, da die die Rechnung an den Endverbraucher weiterreichen würden.
welche Form macht am meisten Sinn?
es geht nur um eine Hand voll Veranstaltungen, es soll nie mein Hauptgeschäft werden.
Und welche Versicherung wäre interessant? Meine Idee: ich zahle pro Event einen Beitrag (Scheinwerfer fällt von der Decke evtl Personenschaden).
und wie sieht die Gewerbeordnung aus wenn ich auch als Lichttechniker (Operator) einen Stundenlohn und Durchführung schreibe? Also nicht nur vermiete?
vlt habt ihr ja Ideen per klare Vorstellungen
ich freu mich von euch zu hören
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Also mal wieder einmal alles.
Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.
Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.
Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.
Die Grenze beträgt:
- 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr
und
- 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr
Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.
Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.
Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.
So wird gerechnet
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.
Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).
Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).
Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.
Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Erstmal musst du ein Gewerbe anmelden und beim Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Wenn du deine Geräte verleihst, schreibst du Rechnungen - wenn du weniger als 22.000 € Umsatz damit machst, dann kannst du die Kleinunernehmerregelung nutzen und brauchst keine Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen.
Wegen der Installation der Scheinwerfer etc. solltest du dich nochmal genau erkundigen, ob das ohne entsprechende Ausbildung möglich bzw. versicherbar ist. Das wäre dann eine Betriebshaftpflichtversicherung.