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2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Frack zieht man an, ein menschliches Wrack ist ein psychischer oder physischer Trümmerhaufen.

Deine Frage ist so nicht zu beantworten. Zwar wird die Verurteilung nach dem JGG erfolgen, das Maßregeln der Besserung einer Gefängnisstrafe vorzieht, aber irgendwann ist der Rubikon überschritten und die Tat so hässlich und so voller krimineller Energie, dass es auch hier Haftstrafen gibt. Strafe richtet sich nach der Tat, in diesem Fall § 176 StGB. Dafür gibt es dann Jugendstrafanstalten.

Die Strafe richtet sich bei Kindern und Jugendlichen nicht nur an der Tatbeteiligung, sondern auch an anderen Anspekten aus. Wie sieht die mögliche Zukunft aus, also regelmäßige Schulbesuche, Ausbildung, vernünftiges Elternhaus, keine Vorstrafen, Integrieren in den "normalen" Alltag und nicht zuletzt das Auftreten vor Gericht und dem Jugendamt.

Weitere Folgen stehen hier im Raum, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Forderungen von Versicherungen, Verfahrenskosten + Prüfung durch das Jugendamt, ggfls. muss der eine oder andere ins Heim nach dem Gefängnis, so es denn zur Haft kommen sollte.


buecherwurm22 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 14:10

Einen Frack zieht man an, ein menschliches Wrack ist ein psychischer oder physischer Trümmerhaufen. Hab ich jetzt echt übersehen! Danke für den Hinweis! Ansonsten sehr hilfreich dein Beitrag!

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Das verstösst gegen Paragraf 176 und wird mit 1-15 Jahren Gefängnis bestraft. Ich würde immer dann gucken wer was gemacht hat, und nicht allen gleich viel geben.

Woher ich das weiß:Recherche

Bergfex49  14.07.2024, 13:46

es handelt sich sicher um Jungendrecht (von sieben Jungs ihres Alters)

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