Rauchmelder in Wohnung in Sachsen?

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§ 47 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Bauordnung:

"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind."

Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur brauchst du einen. Küche und Bad ist eher kontraproduktiv. 🔥

Wo wohnst du genau?


TheWebAstronaut 
Beitragsersteller
 15.02.2025, 04:42

Es handelt sich hierbei um einen Bekannten von mir, der in Sachsen wohnt in einer 2-Zimmerwohnung (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad und Flur).

Schlafzimmer und Flur weil es der Fluchtweg ist. Bad und Küche nicht. Wohnzimmer ist glaub in Sachsen keine Pflicht, aber sinnvoll.


DietmarBakel  15.02.2025, 05:24

Genau so ist es auch in NRW.

habakuk63  15.02.2025, 08:45

In Sachsen sind Rauchmelder für Fluchtwege nicht verpflichtend.

Nach der Sächsischen Landesbauordnung müssen Rauchmelder in Ihrem Bundesland in allen Aufenthaltsräumen angebracht werden, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen – beispielsweise in Schlafräumen und Kinderzimmern. Darüber hinaus gilt die Pflicht auch für Rettungswege, die von und zu diesen Räumen führen.

https://rauchmelder-info.de/rauchmelder-pflicht-sachsen/

So ziemlich alles außer Küche + Bad.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

TheWebAstronaut 
Beitragsersteller
 15.02.2025, 18:58

Er meint im Flur und im Schlafzimmer.