Rauchmelder in Wohnung in Sachsen?
In welchen Räumen von Mietwohnungen in Sachsen müssen Rauchmelder laut Vorschrift/Gesetz installiert sein? (Hierbei betrifft es eine 2-Zimmerwohnung, also Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer und Flur.)
5 Antworten
§ 47 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Bauordnung:
"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind."
Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur brauchst du einen. Küche und Bad ist eher kontraproduktiv. 🔥
Wo wohnst du genau?
Schlafzimmer und Flur weil es der Fluchtweg ist. Bad und Küche nicht. Wohnzimmer ist glaub in Sachsen keine Pflicht, aber sinnvoll.
Nach der Sächsischen Landesbauordnung müssen Rauchmelder in Ihrem Bundesland in allen Aufenthaltsräumen angebracht werden, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen – beispielsweise in Schlafräumen und Kinderzimmern. Darüber hinaus gilt die Pflicht auch für Rettungswege, die von und zu diesen Räumen führen.
So ziemlich alles außer Küche + Bad.
Es handelt sich hierbei um einen Bekannten von mir, der in Sachsen wohnt in einer 2-Zimmerwohnung (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad und Flur).