Quadro/Dreirad-mit welchem Führerschein?
Hallo und zwar geht es um die 3 Rad Roller/Motorräder. Haben vorne 2 Räder relativ nah beieinander und hinten eins.
Normal darf man die mit dem normalen PkW Führerschein fahren. Habe jetzt aber irgendetwas gelesen dass man dafür sein Autoführerschein vor 2013 gemacht haben muss, stimmt das?
Würde mich auf eure Antworten freuen.
2 Antworten
Es kommt auf die Spurweite an.
Grundsätzlich gilt laut §6 Abs 3a FeV:
(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Dafür muss das Fahrzeug aber nicht nur technisch, sondern auch rechtlich dreirädrig sein.
Laut EU-Richtlinie 168/2013 zählen zwei auf einer Achse montierte Räder als ein einzelnes Rad, wenn der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen 460 mm oder weniger beträgt.
Die ersten Versionen des Piaggio MP3 mit der Typbezeichnung RL hatten lediglich 420mm Spurweite und gelten damit rechtlich als Zweirad, wodurch sie nur mit A2 oder höher fahrbar sind. Später hat man die Spurweite bei den LT-Versionen auf 465mm erhöht, wodurch sie als dreirädrig gelten.
Wenn du deine Fahrerlaubnis Klasse B vor 2013 gemacht hast, wird dir bei Neuausstellung des Führerscheins bzw auf Antrag die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03 und 79.04 eingetragen, mit der du dann nur dreirädrige Fahrzeuge fahren darfst. Der Unterschied zu der anfangs genannten Regelung ist, dass diese Schlüsselzahlen auch im Ausland gelten.
wenn die Spurweite passt und ich über 21 Jahre alt bin, aber erst mein Führerschein nach 2013 gemacht habe, darf ich dann trotzdem solche Fahrzuege führen aber nur in Deutschland und nicht in anderen EU-Ländern
Das ist korrekt. Auch unter 21 darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge führen, dann aber nur bis 15 kW.
Gilt die gleiche Regelung für 4 rädrige Quads mit zb. 400ccm auch?
Vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 3,5t, egal ob mit Karosserie oder ohne, fallen unter Klasse B.
Autoführerschein der Klasse B ist ausreichend, Mindestalter: 21
Danke für die Antwort
Das habe ich bereits auch gelesen. Was mich bei dem Thema interessiert ist was es damit auf sich hat wenn man sein Führerschein vor 2013 gemacht hat. Irgendeine Regelung gibt es da noch.
Heißt wenn die Spurweite passt und ich über 21 Jahre alt bin, aber erst mein Führerschein nach 2013 gemacht habe, darf ich dann trotzdem solche Fahrzuege führen aber nur in Deutschland und nicht in anderen EU-Ländern. Habe ich das so richtig verstanden? Gilt die gleiche Regelung für 4 rädrige Quads mit zb. 400ccm auch? Darf ich mit solch einem Quad dann auch nur in Deutschland fahren, wenn ich meinen Führerschein erst nach 2013 erworben habe?