Pkv im Referendariat?
Hallo, kurze frage muss man sich im Referendariat bereits privat krankenversichern oder hat man da noch die wahl?
3 Antworten
Wenn man Beamter auf Widerruf=Beamtenanwärter ist (siehe Ernennungsurkunde), muß man sich privat krankenversichern. Eine Ausnahme besteht in Hamburg, wo Beamte zwischen der individuellen und der pauschalen Beihilfe wählen und sich dann ggf. gesetzlich versichern können. Im Lehramt gibt es meines Wissens auch die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst als Angestellter zu absolvieren, dann wäre man kraft Gesetzes gesetzlich krankenversichert.
Also, mir ist kein Fall bekannt, wo man überhaupt in die PKV muss. Es kann allenfalls schwierig werden, wieder in die GKV zu kommen, wenn man mal in der PKV war, aber auch da gibt es Mittel und Wege. Unter Umständen kann man auch gar nicht in die PKV kommen, ich mit meinen Erkrankungen hatte da z.B. Probleme, obwohl sie nicht mal so schlimm sind.
Das meine ich ja mit Mittel und Wege. Aber das ist halt, wenn du danach in staatlichen Dienst bleibst. Und es ist teils auch an die erfolgreiche Beendigung des Refs geknüpft. Ich bin danach in einen anderen Bereich gegangen und da war es nicht so einfach. Insofern ist das kein Quatsch, sondern die Realität.
Warum? Wo is das Problem? Anwärter, Du bist krank, Öffnungsaktion. Dann gehst Du Angestellter oder Selbständiger, drehst das Ding in ne Vollversicherung. Ja, Du bist dann in dem Fall gezwungen beim selben Versicherer zu bleiben.
Und wenn Du angestellt und pflichtig wirst, dann stellt sich nicht die Frage, ob Du zurück in die GKV darfst, sondern dann ergibt sich der gesetzliche Zwang, daß Du zurück in die GKV mußt.
Wo genau siehst Du da jetzt das problem?
Niemand, der aktuell in der GKV ist, muss jemals in die PKV. Ob die Wahl der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Unsinn. Öffnungsaktion bei erstmaligem Beihilfeanspruch