Pulli vom Freund verloren, er möchte eine neue Jacke?

8 Antworten


Eigentlich hat er doch darauf keinen Anspruch, da er Eigentümer und
Besitzer des Pullis ist und somit er dafür verantwortlich ist.

Doch das hat er....
in dem er Dich um Obhut für seinen Pullover gebeten hat und Du der Inohutnahme zugestimmt hast, ist daraus ein Rechtsgeschäft zwischen Euch beiden entstanden. Mit der Inobhutnahme ist der Pullover und die Gefahrtragung in Deinen Besitz gelangt. Daraus resultierend ergibt sich nun auch ein Schadensersatzanspruch gegen Dich und Du musst den Pullover bezahlen da er aus grober Fahrlässigkeit nicht beaufsichtigt wurde wie Du es zugesagt hattest und während dessen gestohlen wurde. (Tatbestand: einfacher Diebstahl)

Zur Schadensersatzpflicht:
nach § 823 BGB bist Du deinem Freund gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet..... Aber: Du musst nur den Schaden ersetzen der auch tatsächlich entstanden ist und die Kosten zur Wiederbeschaffung. Bedeutet: Du bist nicht zum Schadensersatz des Neuwert verpflichtet, sondern dem des Zeitwert, mindestens aber einem gleichwertigen Gebrauchswert. Was bedeutet, es ist zu prüfen wie alt der Pullover war. Einen neuen, höchsten einen Monate alten Pullover müsstest Du zum Neuwert ersetzen, egal was der gleiche Pullover heute kostet, schuldest du diese Summe. War der Pullover schon etwas älter, bereits beschädigt oder derart verschmutzt, das eine Reinigung aussichtslos gewesen wäre, hat der Geschädigte keinen Anspruch mehr auf den vollen Wert, sondern nur auf einen Pullover der die gleichen Bedingungen erfüllt, das dürften dann 20 € sein. Je nach Alter des Pullovers kann auch etwas vom Wert abgerechnet werden. Unterstellt man dem Pullover eine Lebensdauer von 3 Jahren, ist er von 2-12 Monate noch ca. 35 € wert, im 2. Jahr noch 21 und ab dem 3. Jahr noch 20 € (wegen dem Gebrauchswert)

Zusätzlich kann der Freund noch die Busfahrt oder Versandkosten eines Onlinehändlers verlangen um sich einen neuen Pullover wieder zu beschaffen.

Das ganze solltest Du der privathaftpflichtversicherung Deiner Eltern mitteilen, sofern Verlust fremder Gegenstände und grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist, muss und wird diese sich mit Deinem Freund einigen.

Auf gute Freundschaft

Rechtsbereich Drittschuldenliquditation ist überingens eine Prüfungsfrage für Juristen


Tsy96x  20.10.2017, 16:13

Desweiteren die Vorschriften des § 688 ff

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verreisterNutzer  20.10.2017, 18:11
@Tsy96x

Wenn dann wohl auch eher 280 als 823...

Desweiteren die Vorschriften des § 688 ff

Stimmt... Danke

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kevinmiller1994 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 01:39
@verreisterNutzer

D.h. wenn mich in Zukunft irgendjemand fragt „ob ich für ihn das machen kann oder ob ich auf etwas aufpassen soll“ dann sage ich nein. Nur wird man zu mir in 90% der Fälle sagen, was bin ich den für einer, kann gar nichts machen, Usw. 

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Tsy96x  20.10.2017, 16:04

Wenn dann wohl auch eher 280 als 823...

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kevinmiller1994 
Beitragsersteller
 20.10.2017, 16:03

Da nichts schriftliches vorlag, es mündlich war und es beim Festival ziemlich laut war kann ich vor Gericht aber sagen dass das so nicht stimmt. Somit ist deine Aussage unrelevant 

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verreisterNutzer  20.10.2017, 18:15
@kevinmiller1994


Da nichts schriftliches vorlag, es mündlich war und es beim Festival
ziemlich laut war kann ich vor Gericht aber sagen dass das so nicht
stimmt.

Vor Gericht kannst Du als angeklagter das Blaue vom Himmel Lügen....
Wenn Richter oder Anwälte aber im "Gute Frage Net" nach einem entwendeten Pullover suchern wird Dir das nichts mehr nützen

Manchmal ist es doch Schön das es das Internet gibt :)

Außerdem musste ich hier keine Aussage machen, sondern habe Dir den Sachverhalt unter Angabe einiger Falscher Paragraphen dargelgt.
Danke noch mal an Tsy96x für die Richtigstellung die aber inhaltlich ähnliches aussagen wie oben beschrieben.


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Hierbei handelt es sich um einen Verwahrungsvertrag gem. § 688 BGB.
Du hattest also die Pflicht auf den Pulli aufzupassen.
Aber der Gesetzgeber schützt hier insbesondere durch den § 690 den Aufpssser bei einer unentgeltlichen Vereinbarung, wie hier wahrscheinlich vorliegt.
Die Frage wäre jetzt, ob du die Sorgfalt eingehalten hast, die du bei eigenen Angelegenheiten pflegen würdest.
Ob 3 Reihen weit weggehen und nicht aufzupassen dazu zählt ist fraglich, ich würde aber aus dem Bauch heraus Nein sagen

Doch das hat er.

Du hast die Sache in Verwahrung genommen, darauf aufzupassen.
Kurzum du wirst zahlen müssen, weil du nicht dein Wort gehalten hast.

Er hat einen Herausgabeanspruch. Wenn das nicht geht, dann in Geldwert.

Unter Freunden lügt man nicht.  Es gilt der Zeitwert.

Mit Gruß

Bley 1914


kevinmiller1994 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 01:20

Und wenn er während meiner Anwesenheit  heraus geklaut worden wäre? Also mir mit Gewalt entwendet worden ist? 

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Bley1914  28.10.2017, 12:29
@kevinmiller1994

Entwenden und/oder mit Gewalt Entwenden (klauen )

Es bleibt ein Herausgabeanspruch, selbst wenn es geklaut würde von dir. 

Wenn du dir ein Auto leihst, willst du es wieder haben, egal wie.

Wenn es dir  geklaut würde , bleibt der Anspruch bestehen, Ihr könnt es nur bei der Polizei melden als gestohlen, Wenn es nicht wieder auftaucht, willst du es ja auch wieder haben.

Zumindest den Geldwert, Nur das ich hier es anders herum geschrieben habe.
Woher ist doch 2.Rangig. wenn das Auto nicht mit VK versichert ist. (Was bei einem Pullover nicht zu erwarten ist.)

Mit Gruß

Bley 1914

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Ich würde ihn bezahlen, sind erstens nur 50 Euro, also praktisch nichts.

Zweitens hast du ihm gesagt, du würdest drauf aufpassen, bist dann aber trotzdem weggegangen. Also doch ein bisschen deine Schuld.

Eigentlich hat er doch darauf keinen Anspruch

Doch, hat er. Er hat Dir die Verantwortung übertragen und Du hast diese Aufgabe auch übernommen.


Tsy96x  20.10.2017, 16:40

Naja.BGB Schuldrecht halt.

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Tsy96x  20.10.2017, 16:15

Hierbei handelt es sich um einen Verwahrungsauftrag gem. § 688 BGB , der speziell bei einem unentgeltlichen Verhältnis lockere Auslegung der Sorgfaltspflicht für den Verwahrer vorsieht § 690 BGB.

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kevinmiller1994 
Beitragsersteller
 20.10.2017, 14:10

Moralisch gesehen denke ich schon aber rein rechtlich gesehen kann er doch gar nichts machen, da ich wie gesagt zum Zeitpunkt weder Eigentümer noch Besitzer war. Er hing ihn ja nur an die Stange hin

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GanMar  20.10.2017, 15:18
@kevinmiller1994

Er hing ihn ja nur an die Stange hin

Ja, aber Du hast den Bewachungsauftrag übernommen. Wenn ich mein Auto in einem bewachten Parkhaus abstelle, dann hat der Parkhausbetreiber auch einen Bewachungsauftrag - ohne daß er gleich Besitzer oder gar Eigentümer meines Fahrzeugs werden würde.

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