Eigentlich hat er doch darauf keinen Anspruch, da er Eigentümer und
Besitzer des Pullis ist und somit er dafür verantwortlich ist.

Doch das hat er....
in dem er Dich um Obhut für seinen Pullover gebeten hat und Du der Inohutnahme zugestimmt hast, ist daraus ein Rechtsgeschäft zwischen Euch beiden entstanden. Mit der Inobhutnahme ist der Pullover und die Gefahrtragung in Deinen Besitz gelangt. Daraus resultierend ergibt sich nun auch ein Schadensersatzanspruch gegen Dich und Du musst den Pullover bezahlen da er aus grober Fahrlässigkeit nicht beaufsichtigt wurde wie Du es zugesagt hattest und während dessen gestohlen wurde. (Tatbestand: einfacher Diebstahl)

Zur Schadensersatzpflicht:
nach § 823 BGB bist Du deinem Freund gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet..... Aber: Du musst nur den Schaden ersetzen der auch tatsächlich entstanden ist und die Kosten zur Wiederbeschaffung. Bedeutet: Du bist nicht zum Schadensersatz des Neuwert verpflichtet, sondern dem des Zeitwert, mindestens aber einem gleichwertigen Gebrauchswert. Was bedeutet, es ist zu prüfen wie alt der Pullover war. Einen neuen, höchsten einen Monate alten Pullover müsstest Du zum Neuwert ersetzen, egal was der gleiche Pullover heute kostet, schuldest du diese Summe. War der Pullover schon etwas älter, bereits beschädigt oder derart verschmutzt, das eine Reinigung aussichtslos gewesen wäre, hat der Geschädigte keinen Anspruch mehr auf den vollen Wert, sondern nur auf einen Pullover der die gleichen Bedingungen erfüllt, das dürften dann 20 € sein. Je nach Alter des Pullovers kann auch etwas vom Wert abgerechnet werden. Unterstellt man dem Pullover eine Lebensdauer von 3 Jahren, ist er von 2-12 Monate noch ca. 35 € wert, im 2. Jahr noch 21 und ab dem 3. Jahr noch 20 € (wegen dem Gebrauchswert)

Zusätzlich kann der Freund noch die Busfahrt oder Versandkosten eines Onlinehändlers verlangen um sich einen neuen Pullover wieder zu beschaffen.

Das ganze solltest Du der privathaftpflichtversicherung Deiner Eltern mitteilen, sofern Verlust fremder Gegenstände und grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist, muss und wird diese sich mit Deinem Freund einigen.

Auf gute Freundschaft

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