Psychisch kranke Stalkerin kommt frei?
Warum ist es so schwer diese psychisch kranke Frau, die seit rund 20 Jahren einen Priester stalkt in eine Klinik einzuweisen?
https://web.de/magazine/panorama/schuldunfaehig-liebeswahn-freispruch-stalkerin-pfarrer-36611370
2 Antworten
Weil eine psychische Krankheit sie Schuldunfähig machen kann und dementsprechend kann kein Schulspruch erfolgen, weil keine Straftat vorliegt ohne dass auch eine Schuld vorliegt (siehe dreistufiger Deliktaufbau, Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld).
Ein Freispruch heißt aber nicht, dass es dem Gericht nicht z.B. freisteht andere Maßnahmen anzuordnen, wie z,B. eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, womit der Frau vermutlich deutlich eher geholfen wäre.
wie z,B. eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
Ich habe gerade noch mal nachgelesen. Guess what, eine Zwangseinweisung ist, unter anderem, deshalb nicht möglich, weil sich die Übergriffe der Stalkerin nur auf den Pfarrer beziehen und sie keine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Quasi Narrenfreiheit für Mobber jeder Coleur, solange sie ein Opfer nach dem anderen in den Suizid treiben und nicht mehrere gleichzeitig. Hach, wie schön ist es, in einem "Rechtsstaat" zu leben...
Schon klar, wären die Rollen vertauscht, sähen die Antworten ganz anders aus. 😉
Ja, eben. 😉 Ob es so viel Verständnis für einen verrückten Priester geben würde, wenn eine junge Frau das Opfer wäre?
I doubt it.
Was man in so einem Fall auf keinen Fall machen sollte, ist die Lösung des Problems in die eigenen Hände zu nehmen. Zwar ist Selbstjustiz in Fällen von massivstem Stalking generell eine Möglichkeit, dem Treiben Einhalt zu gebieten, aber Selbstjustiz hat in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich nichts verloren.
Deshalb würde ich das auch niemandem empfehlen, auf keinen Fall.
Ach ja, und um die Frage zu beantworten:
Weil sie offenbar krank genug ist, um schuldunfähig zu sein, aber nicht krank genug, um zwangseingewiesen zu werden. Eigentlich sollte es einen solchen Status nicht geben. Entweder man ist schuldunfähig und kommt in die Klapse oder ist man schuldfähig und wird für seine Aktionen zur Verantowrtung gezogen. #meineMeinung
Es hieß, sie habe neben dem Liebeswahn auch eine hirnorganische Störung, die ihre Impulskontrolle stört.
Traurig, dass sowas nicht ausreicht.
[...] hatte ihn die Angeklagte vor mehr als 20 Jahren im kleinen Ort Meschede-Freienohl kennengelernt und ihn fortan gestalkt und belästigt. Sie rief ihn zeitweise täglich an, machte obszöne Geschenke, verzierte sein Auto mit Liebesbotschaften oder tanzte nackt vor dem Pfarrhaus. Immer wieder habe sie seinen Garten mit Phallussymbolen, wie Möhren mit angebundenen Ballons, dekoriert. Bis heute lauere sie ihm regelmäßig auf.
Es ist schon mehr, als Nackttänze.
Die hohen Hürden für eine Unterbringung in der Psychiatrie seien jedoch nicht erfüllt – auch weil sich der Wahn der Frau ausschließlich auf den Pfarrer beziehe.
Merke: Wenn du jemanden tyrannisieren willst, such dir ein einzelnes Opfer aus, dann bist du auf der sicheren Seite. LOL
Unglücklicherweise scheint es einen Bereich zu geben, in dem man einerseits zu krank ist, um schuldunfähig zu sein, aber andererseits nicht krank genug, um zwangseingewiesen werden zu können. Und wenn man sich mal einliest, stellt man fest, dass viele Opfer von jahrzehntelangem, massivstem Stalking vor diesem Problem stehen. Dass die dadurch selbst krank werden, mehrfach ihren Job wechseln und umziehen müssen, geschenkt. Rechtsstaat? Würde ich das nicht nennen. Eher Realsatire...
Womit dem Opfer geholfen wäre, interessiert nicht? Ein bisschen traurig.