Prüfung, Betrugsversuch im Nachhinein?
Hey, ich hatte heute ein Teil meiner Abschlussprüfung für meine Ausbildung. Erst den ganz normalen schriftlichen Teil und dann eine sogenannte Arbeitsplanung. Für die darf man soviel Zeit verwenden, wie man möchte - aber das wird nachher von seiner Praktischen Prüfung abgezogen. Ich hab nach 17 min abgegeben und musste dann warten, bis alle fertig waren. Kurz nach meiner „Abgabe“ (Blatt lag noch auf dem Tisch) hab ich bemerkt, dass ich eine Beschriftung vergessen hab (da fehlten 2 Buchstaben). Also hab ich die halt noch schnell hingeschrieben. Gesagt hat keiner was, nur einer der Prüfer hat mir „nen Blick zugeworfen“. Kann ich jetzt im Nachhinein noch von der Prüfung ausgeschlossen werden oder hab ich Glück gehabt?
dankeschön im Voraus!
2 Antworten
Nein, erst wenn der Prüfer deinen Zettel erhalten hätte, dann dürftest du keine Veränderungen machen.
Solange dein Blatt auf dem Tisch war und die fertig warst dient die Korrektur nur deiner Sicherheit damit du alle Punkte bekommst
Wäre natürlich besser gewesen, wenn du dir für diese kleine Korrektur ein OK geholt hättest.
Daraus einen Betrugsversuch zu konstruieren, ist wohl weit hergeholt.
Die Prüfer wollen ja auch nicht mit aller Gewalt die Prüflinge durchfallen lassen.
Ja klar, aber wenn du in der Prüfung siehst, da fehlen 2 Buchstaben, dann schreibst die halt kurz hin...
der Prüfer hat im Voraus aber diese 17 Minuten notiert, somit hab ich abgegeben. Weil jetzt werden mir in der praktischen Prüfung nur 17 Minuten abgezogen, jemand der 20 Minuten braucht, dem werden 20 abgezogen.