Prozesskostenhilfe wirtschaftsprüfung nach 2 Jahren, aktuell arbeitslos?

1 Antwort

Ist Dir PKH bei der ersten Bewilligung ohne Raten bewilligt worden?

Sind nach der ersten Überprüfung Raten festgesetzt worden?

Hast Du die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gericht mitgeteilt?

Wann ist die PKH (erstmals) bewilligt worden?


Maximuster007 
Beitragsersteller
 21.03.2025, 10:21

2022 wurde mir Prozesskostenhilfe bewilligt. Ich war dann arbeitslos. Im Jahr darauf wurde das erste Mal geprüft, da hatte ich einen Job, aber das Amtsgericht hat weiterhin nichts von mir wollen, weil wahrscheinlich zu wenig zum Leben über bleibt. Jetzt bin ich seit Dezember arbeitslos und gestern kam der Brief zum erneuten prüfen. Beziehe ALG1 und Wohngeld aktuell. Musste von Anfang an nichts zahlen bisher.

Bergfex49  21.03.2025, 10:32
@Maximuster007

soweit mir bekannt ist, erfolgt eine automatische Überprüfung alle zwei Jahre. So war das ja auch bei Dir. Wenn sich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber der letzten Überprüfung nun wieder verschlechtert haben und Du schon mit verbesserten Einkommensverhältnissen keine Raten zahlen musstest, gehe ich davon aus, dass auch diesmal keine Raten fällig werden.

Vier Jahre nach Bewilligung kann es nicht mehr zu Deinen ungunsten geändert werden. Solltest Du tatsächlich Raten zahlen müssen, dann höchstens 48 Monate, was dann nicht gezahlt ist, wird Dir erlassen.

Maximuster007 
Beitragsersteller
 21.03.2025, 10:50
@Bergfex49

Ah super danke für die Aufklärung.

Ja ich bin zwar wirtschaftlich schlechter gestellt, aber durch Wohngeld auch nicht wirklich weniger. Ist halt die Frage, ob bei Wohngeld und Arbeitslosengeld überhaupt etwas von einem holen kann.

Werden die PKH nur von meinem Einkommen berücksichtigt oder die auch des unverheirateten Partner, mit dem ich 2 Kinder hab?

10/22 war der Fall abgeschlossen, wäre er dann 11/26 durch verjährt?

Bergfex49  21.03.2025, 11:08
@Maximuster007

Dein unverheirateter Partner hat ja nix mit dem Verfahren zu tun. Da Du zwei unterhaltspflichtige Kinder hast und kein Einkommen beziehst, was sollte dann als Einkommen angerechnet werden? Füll das Formular aus und schick es zurück. Vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens ist eine Abänderung der PKH-Bewilligung zu Deinem Nachteil nicht mehr möglich.

Eine Änderung wäre nur möglich gewesen, wenn Du durch den gewonnenen Prozess ordentlich zu Geld gekommen wärst. Aber das wäre ja bereits bei der ersten Überprüfung festgestellt worden (oder sogar schon früher)

Maximuster007 
Beitragsersteller
 21.03.2025, 11:41
@Bergfex49

Ich hatte damals 8500€ netto bekommen, aber ja es wurde nicht berücksichtigt, da es ja auch ausfallende Löhne waren.

Ich hab nun das Formular ausgefüllt, mietbescheingung, sowie Arbeitslosenbescheid, Wohngeld Bescheid, aber auch die Kredite bzw. Schulden aufgelistet, aber auch die Kredite und das Einkommen meines Partners, sowie der Kindergeld Bescheid. Dann hoffe ich mal, dass ich hier nochmal verschon bleibe. Bin ja noch das ganze Jahr arbeitslos. Es wäre dann tatsächlich noch ein Jahr offen, aber ich hatte vorher schon echt viel verdient, denke nicht, dass ich nochmal so viel verdienen werde.