Prozesskostenhilfe?
Ich habe einem Auto Unfall gehabt wo ich ein Radfahrerin gestoßen habe, als ich in einem Parklücke rein Fahren wollte, es ist mein schuld weil nicht gut geachtet oder sie war im töten Winkel, aber es gibt keine Ordnungswidrigkeit...
Die Stattanwältin hat gegen mir geklagt mit 750 Euro oder 30 Tage Freiheit straffe, und 2 Monate Fahrverbot.
Ich befinde mich in Mitte eines Insolvenz proces und ich kann mir ein Rechtsverkehr Anwalt nicht Leisten,, bin aber trotzdem noch selbständig und diese 750 Euro und fahr Verbot waren für mich die Hölle...
Was kann ich machen?
Mit freundlichen Grüßen.
Pedro Macías
3 Antworten
Grundsätzlich wird Prozesskostenhilfe nicht in Strafsachen gewährt. Beschuldigte in einem Strafverfahren stehen daher vor der Frage, ob ein Fall sogenannter notwendiger Verteidigung vorliegt. In solch einem Fall wird dir ein Pflichtverteidiger bestellt.
Pflichtverteidiger bekommt man beispielsweise, wenn eine Freiheitsstrafe im Raum steht, ein schwer klärbarer Sachverhalt vorliegt oder aber auch wenn sich jemand in U-Haft befindet.
Sofern in solchen Fällen kein Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig ist.
Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, erhält zwar unter Umständen einen sogenannten Beratungshilfe-Schein.
Selbständige werden aber doch gar nicht gesponsert, wie auch?
Zudem bezahlt doch Deine Versicherung das Verfahren, Du allenfalls die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Meine Rechtsschutz bezahlt das Verfahren, und wenn einer klamm ist, wird er ja wohl sowas abgeschlossen haben für so rd. 50 EUR/Jahr.
Er hat offenbar keine Rechtsschutzversicherung, wie ich seinem Beitrag entnehme.
Selbst Schuld, öffnet dann eben seine Geldbörse.
Dann möge er prüfen, ob sein Berater in Regress genommen werden kann, denn auch für seine Tätigkeit sind ja meist Versicherungen erforderlich.
Musst halt für dein Bundesland suchen, ich weiß nicht ob das überall gleich ist.
Soweit mir bekannt ist, gibt es im Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe.
Ich nehme stark an, dass man das dort auch erfährt und die Auskunft darüber erhält, ob und wo es Hilfe gibt.
Nein, das weiß ich, aber man kann ja mit denen kommunizieren.
Warum? Die haben täglich damit zu tun und werden ja wohl wissen wo man sich hinwenden kann.
Richtig, an den eigenen Geldbeutel! Der ist im Strafverfahren zuständig.
Die Versicherung kommt für zivilrechtliche Ansprüche auf, nicht aber für Kosten oder Bußgeld im Strafverfahren.