Prozesskostenhilfe?

3 Antworten

Grundsätzlich wird Prozesskostenhilfe nicht in Strafsachen gewährt. Beschuldigte in einem Strafverfahren stehen daher vor der Frage, ob ein Fall sogenannter notwendiger Verteidigung vorliegt. In solch einem Fall wird dir ein Pflichtverteidiger bestellt.

Pflichtverteidiger bekommt man beispielsweise, wenn eine Freiheitsstrafe im Raum steht, ein schwer klärbarer Sachverhalt vorliegt oder aber auch wenn sich jemand in U-Haft befindet.

Sofern in solchen Fällen kein Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig ist.

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, erhält zwar unter Umständen einen sogenannten Beratungshilfe-Schein.

Selbständige werden aber doch gar nicht gesponsert, wie auch?

Zudem bezahlt doch Deine Versicherung das Verfahren, Du allenfalls die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

mondfaenger  12.10.2021, 11:42

Die Versicherung kommt für zivilrechtliche Ansprüche auf, nicht aber für Kosten oder Bußgeld im Strafverfahren.

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schleudermaxe  12.10.2021, 11:43
@mondfaenger

Meine Rechtsschutz bezahlt das Verfahren, und wenn einer klamm ist, wird er ja wohl sowas abgeschlossen haben für so rd. 50 EUR/Jahr.

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schleudermaxe  12.10.2021, 11:48
@mondfaenger

Selbst Schuld, öffnet dann eben seine Geldbörse.

Dann möge er prüfen, ob sein Berater in Regress genommen werden kann, denn auch für seine Tätigkeit sind ja meist Versicherungen erforderlich.

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https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Prozesskostenhilfe+oder+Verfahrenskostenhilfe+beantragen-289-leistung-0

Musst halt für dein Bundesland suchen, ich weiß nicht ob das überall gleich ist.


mondfaenger  12.10.2021, 11:29

Soweit mir bekannt ist, gibt es im Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe.

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vogerlsalat  12.10.2021, 11:30
@mondfaenger

Ich nehme stark an, dass man das dort auch erfährt und die Auskunft darüber erhält, ob und wo es Hilfe gibt.

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vogerlsalat  12.10.2021, 11:38
@mondfaenger

Warum? Die haben täglich damit zu tun und werden ja wohl wissen wo man sich hinwenden kann.

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