Der Ebay-Käufer hat die Ware angeblich nicht erhalten, was kann ich tun?

12 Antworten

Wie es aussieht hat der Käufer deshalb gefragt, weil er vor hatte dich zu betrügen. Normal kommen alle Pakete, Päckchen und Briefe an, oder sie kommen zurück.

Dadurch das Versicherungen, Handyanbieter und noch einige windige Vertreter angeblich Kündigungen nicht bekommen, weil sie nicht versichert versendet wurden, nutzen das einige Käufer und Verkäufer schamlos aus. Natürlich kann es auch mal passieren, dass eine Sendung unterwegs verloren geht, weil die Maschinen die Etiketten unleserlich gemacht haben. Das passiert aber so selten, dass es kaum ins Gewicht fällt.

Leider ist man solchen Strolchen, die gern 2 x die gleiche Sendung für 1 Preis, oder den Artikel kostenlos haben möchten ausgeliefert, wenn man nicht versichert versendet. Sende deshalb nur versichert - auch wenn die Zahl der Betrüger sehr klein ist. So bist du immer auf der sicheren Seite.

Hast du 4,99 Euro für ein Paket bezahlt, so hast du auch eine Sendungsnummer. Ruf am Besten mal DHL auf und gib die Nummer ein. So siehst du, ob er die Sendung schon erhalten hat. Wenn ja, sperre ihn für weitere Käufe!

Ja, das von Dir erwähnte Paket (für 4,99 €) ist in der Tat ein (bis 500 €) versicherter Versand mit Sendungsverfolgung. Schaust Du dazu auch hier:  https://www.dhl.de/dhl-paket

Nur Päckchen sind unversichert. Bei denen ist auch keine Sendungsverfolgung möglich. Bei Deinem Paket müsstest Du also eine Sendungsnumer erhalten haben, mit der Du den Verlauf dieser Sendung verfolgen kannst.

Laut meines Wissens ist bei der Post (DHL) ein PAKET immer versichert, während ein PÄCKCHEN unversichert ist.

Wer hat dir denn den Preis (4,99 € für ein Paket) genannt / empfohlen?


LuckySon  05.09.2015, 17:44

Der Preis stimmt auch. Ebay geht immer davon aus das man es Online frankiert. Und da kostet es bei DHL.de direkt 4,99. Päckchen kostet nur lediglich 3,79.

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ghfreak1995 
Beitragsersteller
 05.09.2015, 17:42

Das wurde von Ebay vorgeschlagen und ich hab's so übernommen.

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Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich:

Entweder hast du Versandform "DHL-Pakt 2 kg" für 4,99 € gewählt. Dann wurde das Paket auch bei der Post eingescannt und dir ein Einlieferungsbeleg ausgehändigt, keine Quittung. Es sei denn, der "Postler" hatte keine Ahnung von seinem Job.

Ist der Versandschein über ebay generiert, taucht unter dem Verkauf auch die Sendungsnummer auf; außerdem bekommt man eine E-Mail über den Kauf der Paketmarke und kann dort die Auftrags- und Sendungsnummer entnehmen dem Käufer mitteilen und den Status des Pakets selbst nachverfolgen: https://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set_identcodes.do;jsessionid=8C5CC68870B1CAF36AEF56D6C9AB13E7?idc=05020242900&extendedSearch=false&rfn=&new=Zur%C3%BCcksetzen&_sourcePage=%2FWEB-INF%2Fjsp%2Fquery.jsp&__fp=RRyxOUHUadpXiVifZHHrDQ%3D%3D

Oder du hast es als "Päckchen" versendet, dann darf der Käufer mangels nachweislicher Aufgabe des vereinbarten Versendungskaufes n. § 447 BGB tatsächlich vom Vertrag zurücktreten, Kaufpreis und Versandkosten sowie Schadensersatz über den nunmehr anderweitig zu beschaffenden gleichwertigen Artikel fordern. Selbst wenn er es noch bekäme, wa du nicht nachweisen könntest.

So, jetzt sortier dich mal, sie dir deine "Quittung", deine E-Mails, den Artikel unter deinen "Verkäufen" bei ebay an um zu sehen, was Sache ist :-)

G imager761

 Als Versandart habe ich DHL Paket für 4,99€

Dann hättest Du versichert versenden müssen

 fragte der Verkäufer nach der Sendungsnummer

die hättest Du den Käufer dann geben können 

ich habe aber keine da der Versand unversichert war

damit war es eine abweichende Versandart

Quelle ebay

Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.


KarlM2  11.11.2018, 14:13

Wie ist es wenn man im Internet (Ebay) etwas bestellt dann den nicht Erhalt der ersten Bestellung angibt weil es zu lange dauerte und dann eine zweite ankommt nachdem die erste dann schon da ist ?

Darf man dann beide Pakete behalten ?

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