Darf ich mit B17 50ccm fahren?
Ich habe ein den b Führerschein mit 17 aber weiß nicht ob ich mein Moped (simson schwalbe kr51/1 fahren darf
Es gab keine Papiere dazu aber die habe ich nachmachen lassen .
Darf ich meine schwalbe jetzt fahren?
3 Antworten
Es gab keine Papiere dazu aber die habe ich nachmachen lassen .
In der Zulassung steht 61 km/h
Dann sollte man zunächst mal klären, was du da überhaupt gemacht hast, denn das ist über alle Maßen ungewöhnlich.
Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit einer Schwalbe liegt normalerweise bei 60 km/h. DDR-50er bis 60 km/h sind nach §76 FeV einem Kleinkraftrad gleichtgestellt. Dein Fahrzeug ist weder ein Klein- noch ein Leichtkraftrad (über 50ccm bis 125ccm). Du hast ein vollwertiges, zulassungspflichtiges, steuerpflichtiges Kraftrad. Wie kommt es zu dieser eingetragenen Geschwindigkeit?
Eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis bekommst du vom Kraftfahrtbundesamt. Dieses schreibt dort ordnungsgemäß 60 km/h rein. Woher kommt also diese 61km/h-Zulassung?
Bei Klasse B, auch wenn sie unter Auflagen erteilt wurde, ist Klasse AM enthalten. Mit Klasse AM darfst du Kleinkrafträder bis 45 km/h und Fahrzeuge, die diesen gleichgestellt sind, fahren, also auch Simsons bis 60 km/h.
Für deinen Spezialumbau mit 61 km/h benötigst du mindestens Klasse A1.
50 er sind beim Auto mit eingeschlossen
Alte 50 kmh
Neue 45 kmh
Wie es mit den begleiteten fahren mit 17 Jahre ist keine Ahnung .
Ob du erst warten musst bis du 18 bist oder jetzt schon .
Erkundige dich in deine Fahrschule per WhatsApp oder beim TÜV
Soweit ich weiß dürfen die alten Dinger das daher sind die so beliebt .
Mein Tipp
Warte Kauf dir ein schönen turbo oder ein schönes Auto nen tollen 6 Zylinder oder so
Sehr gefährlich auf 2 Rad
Als Mutter ist immer schwierig zu wissen Kind ist mir Zweirad unterwegs
Auto ist 100 Mal sicherer
Kann dich aber verstehen
Habe selbst welche mit ner haybusa und zx12 r im bekannten Kreis denen das 2 Rad fahren über alles steht .
Allzeit gute Fahrt
Bye
Danke
In der Zulassung steht 61 km/h
Ist 1973 Baujahr
Ja, darfst du. Ich bin mit meinem Bf17 Schein auch eine Simson mit 60kmh Zulassung gefahren.
Das Fahrzeug des Fragesteller ist irgendein Sonderumbau mit eingetragenen 61 km/h, was man leider erst aus einem der Kommentare erfährt.
Macht das jetzt ein Unterschied?