Privatverkauf rückgaberecht?

5 Antworten

Hatte sowas ähnliches, nicht ganz so schnell kaputt gewesen, aber ja... 2 Wochen später ca konnte ich nichts mehr damit anfangen

Im Vertrag stand, dass das Auto keine Mängel habe. Da es offensichtlich war, dass ich die ganzen Schäden nicht selbst verursacht haben konnte (da waren nämlich wirklich krasse Sachen dabei, der Mechaniker hatte sowas noch nicht gesehen... ), drohte ich ihm mit Anwalt und Kripo (TÜV wurde einen Tag vorm Kauf nämlich auch schwarz gemacht) und bekam meine 4000 Euro innerhalb von zwei Tagen zurück

Zum Glück einigte er sich darauf, mit Anwalt hätte das lange gedauert

Es war aber auch ein Gebrauchtwagenhändler


sheebax  22.03.2023, 10:54

Ruhig bleiben, Verzweifeln bringt dich nicht weiter. Sei auch nicht beleidigend, drohe lediglich mit Anwalt und Co

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Schwierig.

Du müsstest nachweisen, dass der Verkäufer (wissentlich) Mängel verschwiegen hat.

Auch dann ist es abhängig von der Formulierung des Vertrags.

Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich steht, dass das KFZ Mängel aufweist, kommst du möglicherweise mit einer Klage weiter.

Tipp: Lass eine Werkstatt sich das ansehen und eine Einschätzung abgeben ob der Verkäufer dies wissen konnte oder sogar wissen müsste.

Falls zutreffend, bestehen Chancen, dass du es vor Gericht schaffen könntest.

Ein Anwalt könnte dir natürlich zielgerichteter helfen.

Es ist richtig, dass beim Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.

Eine Ausnahme bildet arglistige Täuschung. Wenn Dir der Verkäufer also Mängel verschwiegen hat, die zum Motorschaden führen, dann kannst Du ihn dafür haftbar machen. Allerdings liegt die Beweislast bei Dir.

Verdächtig ist das schon. Nur gibt es kein direktes Rückgaberecht. Wenn du der Meinung bist, dass der Verkäufer wusste, dass mit dem Auto etwas nicht stimmt, dann solltest du einen Anwalt damit beauftragen. Du allein wirst den Verkäufer nicht dazu bringen, dass er das Auto zurücknimmt.

Es gibt auch beim Händler kein Rückgaberecht außer sowas wird freiwillig eingeräumt.

Nach deiner bisherigen Schilderung wurde aber nicht wirksam die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, wenn es dir da Wert ist, fordere vom Verkäufer Nacherfüllung.
Da dieser aber anhand deiner bisherigen Schilderung sich da querstellt, richte dich dann auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ein.