Privatverkauf pkw welche Ansprüche habe ich?
Hallo,
ich habe mir vor 2 Tagen ein gebrauchtes PKW gekauft. (Von privat)
nun habe ich gestern, nach dem ich ca.
200km gefahren bin einen Motorschaden bekommen.
Jetzt frage ich mich ob ich irgendwelche Ansprüche habe, damit der Käufer den Schaden bezahlt oder wir den Kaufvertrag zurückziehen?
im Kaufvertrag steht „Verkauf als bastlerfahrzeug“
über die Anwalt Hotline konnte ich schon in Erfahrung bringen, dass dies nicht rechtens ist, da dass pkw noch 1 Jahr tüv hat. Außerdem würde gesagt, dass das Auto noch in Straßenverkehr bewegt werden soll, was die Bezeichnung bastlerfahrzeug nichtig macht.
im Kaufvertrag steht allerdings die gekennzeichnete Klausel.
ich wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
(bitte nur antworten solltet ihr es auch wirklich wissen)
schonmal vielen liebe Dank.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
"im Kaufvertrag steht „Verkauf als bastlerfahrzeug“"
Da wirst du Pech gehabt haben, denn das bezeichnet schon dass das Auto nicht im einwandfreien Zustand ist und fürs Rumschrauben/Teile entnehmen gedacht war
Genauso sieht’s aus
da wurde ein offensichtlich defektes Fahrzeug als solches verkauft...
da wäre jeder Gang zum Anwalt verbranntes Geld
Dann frag doch mal die Anwalts-Hotline ob die auf eine Rechnungsstellung verzichten, wenn sie den Prozess für dich verlieren - wenn die dich sooo sicher sind
werden die aber nicht tun! ;)
Ich werde Montag nach meinem Termin Mit dem Anwalt mal abklären, wie die Rechtslage jetzt genau ist. Allerdings würde mir am Telefon gesagt, da ich ja auch 3 Zeugen mit beim Kauf hatte, dass die Rechtslage einfach ist. Denn da das Kfz rechtswidrig als Bastler Fahrzeug verkauft wurde besteht die Möglichkeit meiner seits vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Was ist denn rechtswidrig daran ein kaputtes Auto zu verkaufen und das auch als kaputtes zu deklarieren?
das man Autos mit tüv nach der Logik nur verkaufen dürfte, wenn der absolut in ordnung ist, hab ich noch nie gehört... dann dürfte man ja auch keinen Unfallwagen verkaufen?
was bezeugen denn die drei zeugen?
das du ein bastlerfahrzeug gekauft hast?
ich glaub, du machst dich damit lächerlich
welche Schäden stehen im Kaufvertrag?
Ausschluss der Gewährleistung hat stattgefunden?
was ist ein Bastlerfahrzeug? es lohnt sich nicht für den Verkäufer das Auto herrichten zu lassen, wer Ahnung hat, kann das selbst wieder in Schuss bringen.
oder der Käufer benötigt von diesem Auto div. Ersatzteile.
über die Anwalt Hotline konnte ich schon in Erfahrung bringen, dass dies nicht rechtens ist, da dass pkw noch 1 Jahr tüv hat
schlicht gelogen, klar kann ein solches Fahrzeug Resttüv haben
Das ist leider nichts zu machen denke ich...
„Verkauf als bastlerfahrzeug" :-/
Danke für die nicht hilfreiche Antwort. Da das kfz laut Vertrag mangelfrei ist, und Straßen sicher ist, darf das Fahrzeug nicht als bastlerfahrzeug verkauft werden. Das konnte ich gestern über die Anwalt Hotline in Erfahrung bringen können.
Mit freundlichen Grüßen