100kmh mit Blaulicht?

OnePerson19  09.05.2021, 02:44

PKW der Feuerwehr oder privat PKW?

7 Antworten

Ich habe es auch schon gemacht daß ich mich mit 130 hinter ein NEF gehängt habe.

Grundsätzlich ist es so... Du hast als Alarmierte Einsatzkraft sogenannte Sonderrechte nach Paragraph 35, STVO.

Du darfst also auch zu schnell fahren, du darfst über rote Ampeln, durch Fußgängerzonen usw usw...

ABER! Du darfst das alles nur wenn du dadurch niemanden Gefährdest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Hallo maximilianPaul,

dass Führerscheine mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung ausgestellt werden, kommt recht selten vor. Ich gehe mal davon aus, dass dies gesundheitliche Gründe hat, beispielsweise aufgrund von Problemen mit den Augen?

Grundsätzlich gilt, dass Du als Feuerwehrangehöriger im Einsatz Sonderrechte in Anspruch nehmen kannst.

Streng genommen bedeutet das, dass Du im Einsatzfall auch schneller fahren dürftest - allerdings nur, wenn dies zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe unbedingt erforderlich ist.

Und da beginnt es dann, schwer zu werden. Denn im Fall der Fälle stellen sich folgende Fragen:

  • War eine Geschwindigkeitsübertretung unbedingt notwendig, um den Einsatzerfolg zu sichern
  • Gab es zu Dir als Fahrer keine Alternative? Es ist sehr unwahrscheinlich, dass kein anderer Klasse B-Fahrer anwesend war (und größere Fahrzeuge dürften kaum mit 100 km/h zum Einsatz fahren)

Also: Theoretisch unter bestimmten Voraussetzungen denkbar - allerdings völlig praxisfremd.


OnePerson19  09.05.2021, 03:03
Grundsätzlich gilt, dass Du als Feuerwehrangehöriger im Einsatz Sonderrechte in Anspruch nehmen kannst. 
Streng genommen bedeutet das, dass Du im Einsatzfall auch schneller fahren dürftest - allerdings nur, wenn dies zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe unbedingt erforderlich ist.

Er darf schneller fahren sofern die Geschwindigkeitsbeschränkung durch die StVO kommt, so wie es bspw. bei Schildern ist.

Das hingegen ist eine Beschränkung durch die FEV, entsprechend greifen die Sonderrechte also der 35 StVO nicht. Die einzige Möglichkeit währe also der rechtfertigende Notstand.

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26Sammy112  09.05.2021, 10:25
@OnePerson19
Das hingegen ist eine Beschränkung durch die FEV, entsprechend greifen die Sonderrechte also der 35 StVO nicht.

Jein. Sonderrechte beziehen sich nicht nur auf die StVO, sondern auf alle (oder zumindest sehr viele) Bereiche und ergeben sich u.a. aus den Feuerwehrgesetzen und anderen Rechtsvorschriften. Und sie sind auch nicht nur auf Feuerwehren usw. beschränkt: Auch Mitarbeiter öffentlicher Versorger (z.B. Stadtwerke) haben bestimmte Sonderrechte, ebenso die Müllabfuhr - d.h., sie dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen über geltendes Recht hinweg setzen.

Das geht schon mit dem ungefragten oder auch durch den Eigentümer definitiv untersagten Betreten von fremdem Eigentum los und endet mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang (z.B. Entfernen von Personen aus dem Gefahrenbereich).

Die einzige Möglichkeit währe also der rechtfertigende Notstand.

Vielleicht nicht die einzige Möglichkeit, aber auch eine.

Ähnlich wurde ja beispielsweise schon entschieden, als bei einem dringenden Einsatz der einzige anwesende, "gelernte" Lkw-Fahrer das Fahrzeug zur Einsatzstelle gefahren hat, obwohl sein Führerschein gerade "Urlaub" in Flensburg machte. Zurück musste dann aber jemand anderes fahren, denn da in dem Moment kein zeitkritischer Einsatz mehr vorlag.

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Interessant wäre mal zu Wissen wie Alt du bist, was du für eine Fahrerlaubnis besitzt und warum du eine gesetzliche Beschränkung der gefahrenen Geschwindigkeit hast. Auch natürlich ob du aus D/A/S kommst.....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn diese Grenze so festgelegt wurde, dann gilt die auch 🤷🏼‍♀️

1. Was ist das für ein Führerschein?

2. Seit wann darf man mit dem Privat-PKW den Einsatzfahrzeugen hinterher?


OnePerson19  09.05.2021, 02:47
 Seit wann darf man mit dem Privat-PKW den Einsatzfahrzeugen hinterher?

Wie gut oder schlecht dies ist, besonders in Hinblick auf die Hygiene ist mal außen vorgelassen.

Aber an sich erstmal nicht verboten, findet wohl ehr aufm Land als in der Stadt Anwendung.

Die Nutzung von blauem Blinklicht ist natürlich jedoch unzulässig.

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26Sammy112  09.05.2021, 02:51
2. Seit wann darf man mit dem Privat-PKW den Einsatzfahrzeugen hinterher?

Auch, wenn es ganz sicher nicht optimal ist: Das ist bei sehr vielen Feuerwehren in Deutschland (ich behaupte mal, mindestens 75%), völlig normal...

Mit dem Privat-Pkw hat man im Einsatzfall sowohl auf dem Weg zum Feuerwehrhaus als auch auf dem Weg zur Einsatzstelle Sonderrechte (aber keine Wegerechte, da Blaulicht und Folgetonhorn am Fahrzeug fehlen!).

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