Privat LKW fahren

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Privatfahrten sind Lenkzeit Jede Privatfahrt mit einer Zugmaschine oder einem LKW über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fällt nach Ansicht der Behörden in den Geltungsbereich der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und ist damit der Lenkzeit des Fahrers zuzurechnen.

TRUCKER hatte nachgefragt, nachdem mehrere Fahrer abweichende Auskünfte darüber erhalten hatten, ob der Wochenendausflug zu einer Trucker-Festival oder die Teilnahme einer Demonstration auf die Lenkzeit angerechnet wird. Das Sozialministerium Thüringen beantwortete nun die Frage in Abstimmung mit den obersten Landesbehörden, dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesamt für Güterkraftverkehr BAG. Nach deren Ausffassung ist es nicht entscheidend, ob ein Fahrzeug zur Beförderung verwendet wird oder nicht, sondern ob es grundsätzlich dazu geeignet ist. Ausnahmen gelten nur für nicht gewerblich eingesetzte LKW bis 7,5 Tonnen sowie für Nutzfahrzeuge, die als historisch eingestuft werden. Demzufolge wäre jeder Wochenendausflug eines Fahrers mit seiner Zugmaschine der Lenkzeit zuzurechnen. Für viele Trucker-Treffen könnte das das Ende bedeuten. Diese Auslegung der EU-Verordnung würde auch bedeuten, dass ein Fahrer, der seine Wochenruhezeit unterwegs verbringen muss, nicht absatteln kann, um mit seiner Zugmaschine einen "Ausflug" zu machen. In der Schweiz werden Privatfahrten nach wie vor nicht auf die Lenkzeit angerechnet. Und auch zahlreiche deutsche Polizeibeamte vertraten ursprünglich eine andere Auffassung. Sie hätten es sich durchaus zugetraut, zwischen einer Privatfahrt und einer Leerfahrt im Rahmen eines Transportauftrags zu unterscheiden. Mehr dazu im TRUCKER 11/2008 und 12/2008


Koby266 
Beitragsersteller
 04.08.2011, 00:52

Ich habe unterschiedlichste Antworten gehört. Deswegen habe ich gefragt. Ich war mir nicht sicher.

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Ja, natürlich! Ob privat oder gewerblich, du fährst LKW. Die Fahrzeit die du privat fährst ist ja auch Fahrzeit. Ohne Ausreichende Ruhezeit darfst du Montag nicht fahren. deshalb muss die Fahrerkarte rein.

Es ist völlig egal, ob das Privat ist oder nicht. Die Lenkzeiten müssen immer eingehalten werden. Das mit der Fahrerkarte kann Dir Dein Fuhrparkleiter beantworten, aber ich denke mal schon.