Privat Auto Kauf mit Garantie?
Hallo, ich möchte mir ein Auto kaufen von einem Privatverkäufer das Auto hat aber noch eine zwei Jahres Garantie beim Autohaus Mercedes.
Der Privatverkäufer meinte das Autos in einem sehr guten Zustand. TÜV wurde vor einem Monat noch gemacht ohne Mängel etc.
Jetzt ist meine Frage soll ich mir das Auto dann von einem Privatverkäufer kaufen? Da hab ich ja noch zwei Jahre Garantie beim Autohaus statt beim Händler??
Ich hab halt Angst dass das Auto eventuell Probleme hat und wollte einen Gutachter mitnehmen. Der Privatverkäufer meinte das kann ich machen ist aber sinnlos ist, weil ein Monat vorher TÜV gemacht wurde und das Auto noch eine Garantie hat. Er meinte, er hat kein Problem, dass ich einen mitnehme es wäre nur für mich für die Kosten unnötig.
Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Weil bei einem Händler hab ich ja nur ein Jahr Garantie in dem Fall und dann gibt’s ja auch diese Regelung mit sechs Monate Beweis etc.
Bei dem Privatverkäufer hätte ich halt noch bei Mercedes zwei Jahre Garantie
3 Antworten
Du solltest nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Frag bei Mercedes nach, ob die Garantie auf Dich übertragen wird; das kann so sein, es muss aber nicht.
Sicher?
Normalerweise ist nur die Gewährleistung auf das Fahrzeug gebunden, die Garanie dagegen nur an den Erstkäufer.
Und wie schon geschrieben, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Hier geht’s wohl um die Werksgarantie. Diese muss explizit aufführen, dass bei Veräußerung des Fahrzeuges diese auf den neuen Besitzer übertragen wird. Andernfalls gehst du hier leer aus und Ansprüche kannst du nicht geltend machen.
Zum anderen, Gewährleistung ist die (umgangssprachlich) „gesetzliche Garantie“. Gewährleistung kann bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden.
Bei der Gewährleistung sind es aber seit Ewigkeiten schon keine 6 Monate Beweislastumkehr sondern mittlerweile 1 Jahr. Die Gesamtlaufzeit der Gewährleistung ist somit auf 2 Jahre gestiegen (vorher 1 Jahr) und trennt sich genau nach einem Jahr auf. Innerhalb des ersten Jahres muss nun der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht Bestand.
Bei einem Privatverkauf, um den es hier ganz offensichtlich geht, gibt es keine Beweislastumkehr, die gibt es nur bei einem Gebrauchsgüterkauf bei einem gewerblichen Verkäufer.
Daher der Hinweis, dass die Gewährleistung idR sowieso ausgeschlossen wird bei Privatverkauf.
Du solltest nicht die Gewährleistung mit der Beweislastumkehr verwechseln, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge:
Die Gewährleistung sollte man als Privatverkäufer unbedingt ausschließen; die Beweislastumkehr muss man nicht ausschließen, weil es die für Privatverkäufer eh nicht gibt.
Ging im Ausgangspost vom Ersteller dabei zwar um den Händler, aber ich verstehe deinen Einwand.
Nein, er will das Auto explizit von einem Privatverkäufer kaufen, das erwähnte Mercedes-Autohaus hat mit dem Verkauf und dem Kaufvertrag nichts zu tun.
Wenn du unsicher bist dann solltest du bei einem Seriösen Händler kaufen und du kannst ja noch eine Anschluss Garantie kostenpflichtig dazukaufen das mache ich immer.
Wie kommst du auf 2 Jahren Garantie bei einem Privatverkäufer? Das verstehe ich nicht so ganz..
Nein, ich meinte ich Kauf es bei einem Privatverkäufer, aber er hat das Auto vom Autohaus also bei Mercedes und hat da noch zwei Jahre Garantie
Er als Erstkäufer hat die Garanie, nicht Du, klär das bitte unbedingt vorher.
Ja die Garantie ist ja auf das Fahrzeug gebunden nicht auf dem Besitzer