Polizist mit Tattoos?


16.04.2023, 20:59

Bundesland Hessen

kugel  16.04.2023, 20:55

Bundesland?

Mischa1707 
Beitragsersteller
 16.04.2023, 20:58

Hessen

Sirius66  16.04.2023, 21:30

Und? @kugel ???? Hessen isses. Unnu? Bin gespannt, wie deine Antwort jetzt weitergeht.

Mischa1707 
Beitragsersteller
 17.04.2023, 22:50

er wollte mich höchstwahrscheinlich verarschen😂

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann ich mit einer Tätowierung bei der Polizei eingestellt werden?

Eine Tätowierung wird zunächst darauf überprüft, ob das Motiv mit dem Polizeivollzugsdienst vereinbar ist. Es darf nicht gegen die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung verstoßen und weder sexuelle, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Motive darstellen. Tätowierungen dürfen im Dienstbetrieb (Innen- und Außendienst) nicht sichtbar sein (eine Unterscheidung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei erfolgt nicht).

Tätowierungen, die bei Tragen der Uniform mit Kurzarmhemd sichtbar sind, müssen mit Beginn des Studiums im Dienst durch entsprechende Uniformkleidungsstücke bzw. Langarmkleidungsstücke oder im Einzelfall durch andere geeignete Abdeckmöglichkeiten abgedeckt werden – mit Wirkung für die gesamte dienstliche Laufbahn. Hierdurch können ggf. Einschränkungen bei der Verwendung entstehen. Alternativ können die Tätowierungen im sichtbaren Bereich auf freiwilliger Basis entfernt werden. Eine Ausnahme kann bei besonders kleinen Tätowierungen nach einer Einzelfallprüfung gemacht werden. 

Siehe hier.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn ein (neues) Tattoo gestochen werden soll, und man bereits Polzist/in ist, muss dies beim Dienstherrn angefragt und genehmigt werden. Ansonsten gilt ganz grundsätzlich bei Tätowierungen:

Polizeibeamte verkörpern Gerechtigkeit und staatliche Autorität, weshalb individueller Körperschmuck wie Tattoos oder Piercings nur bedingt akzeptiert wird. Entscheidend ist hierbei vor allem, ob die Tätowierung im Dienst sichtbar ist und ob sie mit den Werten der Polizei im Einklang steht. Grundsätzlich gilt in den meisten Bundesländern: Tattoos dürfen in der Dienstkleidung nicht sichtbar sein . Das bedeutet, dass deine Tätowierungen durch die Uniform – insbesondere das Sommerdiensthemd – verdeckt werden müssen.

Doch auch die Kunst und der Inhalt des Tattoos spielen eine Rolle. Tätowierungen, die extremistische, sexistische, diskriminierende oder menschenverachtende Motive zeigen, sind streng verboten . Dazu zählen auch Symbole, die mit verfassungsfeindlichen Organisationen in Verbindung gebracht werden könnten. Ebenso wenig geduldet sind großflächige Tattoos an auffälligen Stellen wie dem Hals, Kopf oder an den Händen.

Mehr dazu hier zu Lesen: https://polizist-werden.de/tattoos-polizei-einstellung/