Polizeibehörde und Ordnungsamt?

5 Antworten

"Polizeibehörde und Ordnungsamt?"

Die Polizei ist eine staatliche Behörde, die Polizisten sind beim Staat angestellte Beamte auf Lebenszeit!

Das Ordnungsamt ist die Verwaltungsbehörde einer Stadt und generell im Rathaus ansässig! Im Ordnungsamt arbeiten sowohl Angestellte als auch Beamte im mittleren und gehobenen Dienst! Diese sind beim Land angestellt! Für die Beamtenlaufbahn in der Verwaltung muss man mindestens die mittlere Reife mitbringen! Für den gehobenen Dienst ist sogar Abitur erforderlich!

Die grundsätzliche Aufgabe des Ordnungsamts besteht in der Gefahrenabwehr, also in der Wahrung der Sicherheit und Ordnung. Die Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind eine der Hauptaufgaben. Dazu gehört z. B. das Ausstellen eines Bußgeldbescheid bei geringfügigen Verkehrsverstößen, Lärmbelästigungen oder Umweltverschmutzungen.

Die genauen Aufgaben des Ordnungsamts sind im Rahmen der einzelnen Landesrechte festgelegt und unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Aufgaben von Polizei und Ordnungsämtern sind in 12 von 16 Bundesländern getrennt. In NRW gibt es zwei verschiedene Gesetze dafür: Das Polizeigesetz NRW und das Ordnungsbehördengesetz.

In Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen und dem Saarland werden die Bereiche nicht getrennt. Hier werden alle Behörden der öffentlichen Verwaltung, die sich mit Gefahrenabwehr befassen, Polizeibehörde genannt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

PolNRW93  27.11.2024, 18:25
Dazu gehört z. B. das Ausstellen eines Bußgeldbescheid bei geringfügigen Verkehrsverstößen

Dazu sei gesagt, dass das Ordnungsamt im Falle der Ahndung einer Verkehrs-Owi direkt vor Ort nur für den „ruhenden“ Verkehr, also für Parkverstöße oder Verstöße in Verbindung mit parkenden Pkw zuständig ist. Um den fließenden Verkehr kümmert sich die Polizei.

Regilindis  27.11.2024, 18:30
@PolNRW93

N i c h t nur! Geschwindigkeitsüberschreitung gehört auch dazu!

PolNRW93  27.11.2024, 18:37
@Regilindis

Deswegen sagte ich: Ahndung „direkt vor Ort“. Natürlich wird durch das Ordnungsamt auch geblitzt.

Aber die Bearbeitung bzw. die Durchführung des Verwaltungsaktes erfolgt dann über die Sachbearbeitung. Alles, was mit Hinterherfahren, aus dem fließenden Verkehr herausziehen und anhalten zu tun hat, macht die Polizei. (Du weißt das sicherlich. Ich wollte es nur ergänzen für den FS).

Das Ordnungsamt ist Teil der Gemeine- bzw. Stadtverwaltung und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig. Insbesondere überwacht es den ruhenden Verkehr (parkende Autos) aber auch andere Störungen, z. B. unsachgemäße gelagerten Abfall. Die Bezeichnung "Polizeibehörde" wird für den Gemeindevollzugsdienst in Baden-Württemberg und Sachsen verwandt. Die Bediensteten tragen zum Teil Uniformen, die denen der Polizeibeamten ähneln.

Unter Polizei versteht man die staatliche Polizei, also die Polizei des Bundes und der Länder. Sie ist sowohl für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als auch für die Strafverfolgung zuständig. Meistens tragen sie auch Uniformen, jedoch nicht immer. Zivilfahnder der Kriminalpolizei tragen zum Teil keine Uniform, um nicht als Polizei erkannt zu werden.

Nicht dasselbe, Ordnungsamt hat weniger Rechte und Pflichten als die Polizei, sind zwei voneinander unabhängige Institutionen


Volcano19871  27.11.2024, 16:28

Falsch. Die Polizeibehörde ist der Vollzugsdienst des Ordnungsamtes. Das Ordnungsamt hat nicht weniger Rechte und Pflichten, sondern je nach Bundesland, ebenfalls Polizeibefugnisse. Zum Beispiel in Hessen (§99 HSOG) oder in NRW §24 OBG NRW. Das Ordnungsamt ist primär für die Gefahrenabwehr im Stadtgebiet zuständig.

Grüße jemand vom Ordnungsamt

Nein. Das Ordnungsamt gehört direkt zur Stadt und macht vor allem meist den organisatorischen "Kleinkram", für den es keine Polizei braucht.

Diese kann im Notfall aber nachgeholt werden.

Also bei mir in Baden-Württemberg trägt das Ordnungsamt Uniformen mit der Aufschrift „POLIZEIBEHÖRDE“

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung