Ordnungsamt wollte in meiner Wohnung mich wegen Schwarzarbeit überprüfen warum?

8 Antworten

Hallo Bodenlose,

wie hier schon kommentiert wurde:

Für die/Deine Wohnung gilt nach §13 GG ein absoluter Schutz:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Wir müssen in unsere Wohnungen niemanden hereinlassen - niemanden, auch nicht die Polizei, das Ordnungsamt erst recht nicht.

Richterliche Durchsuchung - o.k., dann immer gerne. Wir sind ja staats- und gesetzestreu.

Vor einigen Tagen hatte ich Besuch von der Kripo: Eine nette Beamtin, mit ihrem netten Kollegen, machten beide einen zuverlässigen, achtbaren Eindruck. Die können auch anders, wenn sie denn dürfen.

Ging um eine Gefährderansprache - nicht für mich, sondern für einen Freund. War eine reine, völlig unangemessene Retourkutsche von jemandem, dem ich eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen mußte - nur, um einem meiner Freunde etwas anzuhängen.

Beamte: Wir möchten die und die Person sprechen.

Ich: Die Person ist nicht da. Kann ich etwas ausrichten?

Beamte: Nein - wir möchten mit der Person persönlich sprechen.

Ich: Tür zu. (eher unhöflich, habe mich nicht mal verabschiedet; nobody is perfect).

Beamten: Klingeln.

Ich - aufmachen? hä? Ich war dann so nett, und habe noch einmal die Tür aufgemacht. Danach ging es dann wieder ganz normal und deutlich ergebnisoffener weiter. Ich habe den Beamten angeboten, daß ich die Person anrufe, und bitte, hierherzukommen, damit sie ihren (meiner Ansicht nach völlig überflüssigen) Auftrag erledigen, abhaken können, damit der Unfug aus der Welt ist.

Ich, vor der Haustür, mit der Person telefoniert.

15 Minuten später: Person kommt, Gefährderansprache wird in meinem Garten erledigt. Die Beamtin und ihr Kollege müssen eben auch den Hinweisen nachgehen, ihren Dienst tun, kennen ja nicht die Nuancen, die Hintergründe (die sind aber meist entscheidend!). Abgang der Beamten. Fertig.

Fazit, um auf Dein Thema zurückzukommen: Eigene Wohnung, Verdacht auf Schwarzarbeit:

Wenn Beamten klingeln, Ordnungsamt: Gerne aufmachen - nett, höflich, aber auch bestimmt bleiben.

Dann fragen, was deren Begehr ist.

Kommt das Thema Schwarzarbeit, dann: "Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich habe jetzt aber keine Zeit mehr, ich habe zu tun. Guten Tag."

Sollte doch jemand versuchen, in die Wohnung einzutreten, sportlich, dann:

"Bitte verlassen Sie auf der Stelle meine Wohnung. Ich verweise auf § 13 GG. Bitte verlassen Sie meine Wohnung - ich verständige andernfalls die Polizei, und Sie erhalten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch!"

Klare Kante. Wenn dann noch etwas (Schriftliches) kommt, dann wäre das sowieso gekommen.

Wenn die Leute vom Ordnungsamt dennoch die Wohnung betreten sollten, nur wegen Verdacht auf Schwarzarbeit, dann wären alle Sachverhalte, die so ermittelt werden, vor Gericht vermutlich hinfällig, da unter Rechtsbeugung erlangt.

Siehe, ganz interessanter Fall dazu, mit einer Durchsuchung durch das Ordnungsamt, das hier gar nicht hätte tätig werden dürfen:

https://www.buhev.de/2004/05/ahaus-2-ar-4-02.html

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ps: Etwas zum Schmunzeln:

Vor 20 Jahren hat in der Provinz ein sehr guter Freund von mir, Deutscher, Beamter, in meiner Straße ein Wohnhaus gebaut. Ich habe ihm dabei geholfen, den Keller hochzumauern, natürlich hätte ich nie einen Cent (bzw. damals: Mark) dafür genommen.

Es war aber noch mehr zu tun - seine Verwandten aus Litauen kamen für einige Wochen her, haben mitgeholfen, auch bei mir gewohnt.

Die kamen eines Tages angerannt, ich sah sie schon von weitem, die Straße entlangsprinten, auf mein Haus zu. Ich wußte gar nicht, was los war, habe aber bei meinem Büro mal die Terrassentür aufgemacht. Die drei stürzten wortlos herein - hinter ihnen zwei Beamte vom Zoll. Denen fehlten 7 Meter, oder 6/10 Sekunden - ihnen wurde die Tür buchstäblich vor der Nase zugemacht. Danach war Ruhe im Karton, es kam auch nichts mehr.

Beamten, die das hier (mit-) lesen, kann ich nur sagen: Gebt bitte mal an die sog. "Regierung" weiter, daß man den Leuten nicht das Häuslebauen verbietet, bzw. de facto völlig unmöglich macht, indem Verordnungen erlassen werden, gewachsen auf dem Misthaufen der Grünen, die sich bei der Wärmedämmung weder rechnen noch bezahlbar sind. Das ganze Bauwesen liegt darnieder, wegen Regulierungswut mit immer neuen und schärferen Verordnungen von unfähigen Politkern, die von tuten und blasen, vor allem vom Bauen, keinen blassen Schimmer haben.

Ich hätte die auch nicht reingelassen. Ich finde das auch extrem unhöflich unangemeldet, wenn man sich nicht kennt, oder ohne das man drum gebeten wurde bei fremden Leuten in die Wohnung zu wollen. Das macht man nicht. In heutigen Zeiten, wenn dir nichts anderes einfallt : nee geht nicht hier gibts corona.

Schwarzarbeit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Zoll. Aber eventuell hatte das Ordnungsamt im Auftrag des Zoll eine Kontrolle durchgeführt. Nennt sich Amtshilfe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kann mich jetzt noch was erwarten?

Das kommt darauf an was sich diese "Herrschaften" so zusammenspinnen.Wenn sie wieder erscheinen mach die Tür gar nicht auf. Sollte die Polizei auftauchen musst Du die Tür auch nicht aufmachen. Sollten sie, was äusserst unwahrscheinlich ist, mit einem Durchsuchungsbeschluss anrücken musst du sie natürlich reinlassen. Das Argument "gefahr im Verzug" gilt hier nicht, denn seit dem Ordnungamtsbesuch ist reichlich Zeit vergangen, da hätte man auch einen Durchsuchungsbeschluss besorgen können, den man wahrscheilich gar nicht bekommen würde.

Da wird dich ein Nachbar angezeigt haben und eigentlich ist der Zoll dafür zuständig und nicht das Ordnungsamt - die kommen eher bei Verdacht auf Prostitution in Privatwohnungen.

Ich lasse auch nicht jeden rein - Du hast alles richtig gemacht. Wenn noch was ist kommen sie mit der Polizei wieder


Artus01  05.10.2022, 16:48
Wenn noch was ist kommen sie mit der Polizei wieder

Die er auch nicht reinlassen muss.