Polizei Zeugenaussage?

2 Antworten

Spätestens vor Gericht kann man wohl selbst belangt werden, wenn man als Zeuge eine falsche Aussage macht, oder die Aussage verweigert.

So im Rahmen eines Treffens auf der Straße mit der Polizei, hätte mindestens diese dich darauf hinweisen müssen, dass du dich in irgendeiner Weise strafbar machst, wenn du Fakten wissentlich verschweigst, bevor das für dich strafbar sein kann - wenn überhaupt. Mehr Rechte zu schweigen hat man, wenn man selbst beschuldigt wird.

Warum jedoch solltest du diese Menschen, bzw. deren zerstörerisches Handeln an öffentlichen Gebäuden, bedenke, wer den Schaden hat, schützen?

Zumal derjenige womöglich gar eine Haftpflichtversicherung hat. (Wenn nicht, ist er allgemein recht unvorsichtig.)

Ein Zeuge im Strafverfahren ist verpflichtet seine Personalien anzugeben.