Polizei Zeugenaussage?
Hallo,
mich habe folgende Situation, gestern waren ich und meine Freunde an einer Schule an einer Bank am chillen, gleichzeitig waren dort auch Bekannte von uns.
Diese haben versucht einen Ball hoch aufs Dach der Schule zu schießen. Dabei wohl auch die Rollladen der Schule beschädigt.
diese bekannten von uns sind daraufhin gegangen, kurze Zeit später traf die Polizei ein und hat uns fragen zu der Situation gestellt.(Nachbarn haben anscheind die Polizei gerufen aufgrund der Situation). Soweit so gut wir haben uns mit der Polizei gut verstanden unsere Situation erklärt, daraufhin durften wir fast gehen. Als sie dann die Schäden an den Rollläden festgestellt haben, forderten die Polizisten unsere Personalien aufgrund von Zeugen einer straftat. Verständlich.
Allerdings ist jetzt die Frage muss man einen Namen bei der Polizei sagen oder ist es nicht deren schuld/Pech wenn sie den Täter nicht bekommen haben ? Wir kennen den Typen nicht wirklich gut Vornamen ja Nachname nein. Also wir sind jetzt als Zeugen der Straftat bei der Polizei gemeldet.
danke im Voraus für die Antworten.
2 Antworten
Spätestens vor Gericht kann man wohl selbst belangt werden, wenn man als Zeuge eine falsche Aussage macht, oder die Aussage verweigert.
So im Rahmen eines Treffens auf der Straße mit der Polizei, hätte mindestens diese dich darauf hinweisen müssen, dass du dich in irgendeiner Weise strafbar machst, wenn du Fakten wissentlich verschweigst, bevor das für dich strafbar sein kann - wenn überhaupt. Mehr Rechte zu schweigen hat man, wenn man selbst beschuldigt wird.
Warum jedoch solltest du diese Menschen, bzw. deren zerstörerisches Handeln an öffentlichen Gebäuden, bedenke, wer den Schaden hat, schützen?
Zumal derjenige womöglich gar eine Haftpflichtversicherung hat. (Wenn nicht, ist er allgemein recht unvorsichtig.)
Ein Zeuge im Strafverfahren ist verpflichtet seine Personalien anzugeben.