Polizei hat meinen Ausweis?

4 Antworten

Das Zitat müsste aber: "Mit gefangen; mit gehangen" lauten ; - )

Deine Personalien kommen in die Anzeige und bei den Vernehmungen, ja, da solltest ihr auch alle hingehen!, kann sich dann heraus stellen, dass du nicht zu den Tätern gehörst.

Eine Anzeige ist ja nicht nötig. Die Straftat ist bereits angezeigt.

Jetzt kommt es drauf an, was die Ermittlungen ergeben. Erhärtet sich der Verdacht, dass ihr dabei wart, wird ein Verfahren eröffnet.

Sagen eure Kumpels aus, dass ihr nichts damit zu tun habt, wird kein Verfahren grhrn euch/dich eröffnet.

Was also schriftlich kommen könnte, wäre

  • die Mitteilung, dass in der Strafsache xy ein Strafverfahren eröffnet wurde.
  • die Mitteilung, dass ist der Strafsache xy das Verfahren eingestellt wird

Oder vorher noch, falls eure Aussagen noch gar nicht vorliegen

  • eine Ladung als Zeuge im Ermittlungsverfahren
  • eine Ladung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren

Gruß S.

Anzeige bekommen heisst ja nur, dass der Polizei ein Tatverdacht mitgeteilt wird. Der besteht aber laengst, sonst haette die Polizei eure Daten ja nicht aufgenommen. Jetzt wird die Polizei auch gegen euch ermitteln. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich der tatverdacht erhaertet oder die weiteren Ermittlungen diesen nicht bestaetigen und das Verfahren dann wieder eingestellt wird.

Ehrlich? Keine Ahnung. Aber auf jeden Fall ganz wichtig: Bleib unbedingt bei Deiner Aussage, dass Du NICHT gesprüht hast. Auf keinen Fall was zugeben, was Du nicht getan hast. Aber auch nichts verschweigen - wobei: Selber belasten musst Du Dich ja nicht. Falls es irgendwie komisch wird: Anwalt!!!


DocPsychopath  25.07.2024, 00:45

Falscher könnte Rechtsrat kaum sein...

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Treeki 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 00:33

Danke aber rein teoretisch wenn man jetzt mitgegangen ist und sagen wir mal davon nichts wußte und dann auch nicht mit auf dieses Dach gegangen ich habe ich mich dann strafbar gemacht ?

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