Polizei beleidigung?
Hallo,
Ein Kumpel meinte neulich, dass man einen Polizisten fragen darf: "Sind Sie eigendlich behindert?".
Ich sagte, das zählt als beleidigung und kann Ärger geben. Er meinte es sei nur eine Frage und hätte daher keine rechtlichen Folgen.
Was stimmt nun eurer Meinung nach?
6 Antworten
Hat definitiv keine rechtlichen Folgen, weil es tatsächlich nur eine Frage ist. Ob ernstgemeint bleibe dahingestellt.
Jedoch würde ich es trotzdem nicht fragen, denn wenn ihr den selben Polizisten nochmal in einer anderen Lage trefft seid ihr im Nachteil ;-)
Sieh es als Fehler an und lass es demnächst - egal was für folgen das hat.
Ich denke mal, daß das keine Folgen haben wird. Schließlich war nicht die Frage nach einer körperlichen Behinderung, es kann auch eine dienstliche Behinderung (Parken, o.Ä.) gemeint sein.
Es gilt als Beleidigung, denn wenn man etwas ausdrückt, das vom Wortlaut her nicht eindeutig ist, in der Absicht aber genau darauf abzielt eine bestimmte Person/Personengruppe zu beleidigen ist eine strafrechtlich verfolgbare Beleidigung gegeben.
Diese Frage würde ich als Beleidigung auffassen. Wäre denn bei der betreffenden Person eine Behinderung erkennbar? Ich gehe mal davon aus, nein. Also, kann man diese Frage so deuten, dass der Polizist von der betreffenden Person so eingestuft wird.