Polizei Ablehnung?

8 Antworten

Man hat nicht explizit dir die Chance gegeben dagegen vorzugeben. Man hat dich darüber in Kenntnis gesetzt, dass grundsätzlich und allgemein immer die Möglichkeit besteht gegen eine Behördliche Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

Diesen Hinweis hätte man dir auch gegeben, wenn du Querschnittsgelähmt wärst, weil man eben jeden darauf hinweisen muss. Das hat mit Erfolgschancen nichts zu tun.

Chronische Krankheiten sind meistens Ausschlussgründe für den Polizeivollzugsdienst. Du kannst dich, wenn du möchtest, ja mal von einem Anwalt beraten lassen wie deine Chancen stehen.

Meine persönliche Einschätzung: kannst du dir Sparen. Mit Asthma wird man dich, nach meiner Einschätzung, nicht einstellen klage hin oder her.

Grundsätzlich hat man immer Rechtsmittel gegen Bescheide, deshalb kann man aus dieser Rechtsmittelbelehrung nicht schlussfolgern, dass ein Widerspruch von Erfolg gekrönt ist.

Du hast also nicht die Chance, sondern das Recht auf Widerspruch.

Eine "Bescheinigung" des Hausarztes hat genau Null Auswirkungen auf den Widerspruch, weil dem Hausarzt die Kompetenz fehlt, eine Lungenfachexpertise zu stellen. Das könnte nur ein Lungenfacharzt. Das wäre meine Anlaufstelle.

Ich hab jedoch die Chance bekommen dagegen vorzugehen

Die hat jeder. Das bedeutet erstmal nichts.

Beachten musst du dringend die Frist. Ist mit Gutachten und Befunden nicht ganz so einfach.

Ein Gutachten macht am besten ein Lungenfacharzt oder ein Arbeitsmediziner.

Dabei soll es nicht darum gehen, was du im Alltag zu schaffen glaubst und wie eingeschränkt du dich selbst fühlst, sondern darum, was die besonderen Belastungen im Vollzugsdienst mit deinem Asthma tun.

Gruß S.

Du kannst theoretisch zum Hausarzt und dir das bescheinigen lassen, fraglich ist, ob das wirklich allzu viel bringt.


wiki01  26.11.2021, 18:57

Der hat nicht die nötige Kompetenz

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Es wäre mir neu, dass Anspruch auf Einstellung bei der Polizei besteht. Sie müssen nicht mal sagen weshalb sie ablehnen.... Aber wenn du sowas gehört hast, solltest du dem nachgehen. Aber spar dir vergeblichen Aufwand und prüfe erstmal auf welcher Rechtsgrundlage du Einspruch erheben kannst


xdgamer007  26.11.2021, 16:04
Sie müssen nicht mal sagen weshalb sie ablehnen....

Doch müssen sie. Eine behördliche Entscheidung (die Ablehnung bei einer Behörde ist so eine Entscheidung) ist ein Verwaltungsakt. Dieser Bedarf immer einer Begründung.

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verreisterNutzer  26.11.2021, 16:14
@xdgamer007

Ok, das verstehe ich.....

Kann also jeder in den Polizeidienst für den man keine Ablehnungsgründe findet.... Auch nicht schlecht :)

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xdgamer007  26.11.2021, 18:59
@verreisterNutzer

Jein. So ein Grund ist schnell gefunden.

Du musst natürlich entsprechende Voraussetzungen mitbringen (Führungszeugnis, Abitur, bestehen Auswahlverfahren usw.). Erfüllst du diese nicht ist das eben jene Begründung für die Ablehnung.

Weitere können charakterlicher Art sein (kann jederzeit festgestellt werden bei Fehlverhalten während Auswahlverfahren und Ausbildung).

Dann gibt es noch Tonnenweise Gründe gesundheitlicher Natur. Mein persönlicher Favorit den ich mitbekommen habe war „Nicht geeignet aufgrund von Steinobstallergie. Kontakt mit eben jenem kann im Dienst nicht ausgeschlossen werden.“

Der Punkt ist: die Begründung zu finden ist nicht das Problem. Daran wird es nicht scheitern wenn man jemanden nicht Einstellen will der ungeeignet ist. Mein Kommentar sollte nur aussagen, dass dieser Grund mitgeteilt werden muss.

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