Polizei ab wann Erkrankung angeben?
Ich möchte mich bei der Bundespolizei bewerben und man muss ja Erkrankungen oder Verletzungen angeben. Mein Problem ist jetzt, dass ich in meiner Kindheit ein Problem mit meinem Herz hatte , ich hatte einen Extraschlag oder so (ist lange her, war noch ein Kind). Ich wurde dann untersucht usw. und es war dann alles gut und ich musste nicht behandelt werden oder so. Jetzt weiß ich nicht, was ich angeben soll, ich will es ja nicht verheimlichen, aber eine ernste Krankheit hab ich ja auch nicht (also hab keine Diagnose bekommen meine ich).
Soll ich nochmal zum Hausarzt und das abklären oder was soll ich da am besten machen?
3 Antworten
Das muß meiner Meinung nach nicht angegeben werden, denn Extrasystolen hat jeder, und ob die pathologisch sind, wird das EKG unter Belastung zeigen.
Hey, ich denke auch nicht, dass du das angeben solltest. Es wurde keine Diagnose gestellt und es ist lange her. Du machst ja ohnehin noch sämtliche Untersuchungen und Sporttests. Viel Glück!
Nein, das musst du tatsächlich nicht angeben. Es wurde vermutlich keine Diagnose gestellt, und es ist länger als 5 Jahre her, meist dür diesen Zeitraum sind ärztliche Behandlungen relevant. Also grünes Licht. Erzähl am besten auch nichts davon beim Polizeiarzt, sonst gibts da nur unnötig viele Fragen. Sollen sie selbst herausfinden, falls da was ist.