Polizei - freiwilliger Alkoholtest

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Muss man nicht. Kannst du später in der Anzeige lesen ( bei Akteneinsicht)

Es geht dich ja auch nichts an wie stark du alkoholisiert bist nach x Bier. Du sollst ja nicht auf Dumme Ideen kommen.


tobi95as 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 06:29

Quelle? Weil hier ja auch Antworten sind die Sagen sie müssen?

Mir geht darum weil ich ja evlt auf unzurechnungsfähig gehen kann und dazu wissen wie Viel Promille ihc hatte wäre nicht schlecht ;)

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Kihlu  09.07.2012, 16:55
@tobi95as

Du kannst Akteneinsicht über den Rechtsanwalt beantragen, in der Anzeige steht der Wert. Ich kenne keine Form oder Vefahrensvorschrift die dies sagt. Es hat ja je nach dem auch den Grund damit du nicht weiß oder sagen wir jemand anders wie alkoholisiert er nach soundsoviel Bier ist. und manche denken sie können sich so an die Grenzen herran trinken. Ich zeige den Leuten das Ergebnis i.d.R. nicht. Ist aber eine Einzelfallentscheidung.

Der dient ja auch zu Schätzung wie "besoffen und damit klar" du warst. Wenn du an der Grenze warst hätte man bestimmt eine Blutprobe angeordnet. Je nach dem aber auch vom Delikt abhängig.

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tobi95as 
Beitragsersteller
 10.07.2012, 15:41
@Kihlu

So wie's sich anhört bist du Polizist ^^ dann müsste es ja stimmen ;)

Der dient ja auch zu Schätzung wie "besoffen und damit klar" du warst. Wenn du an der Grenze warst hätte man bestimmt eine Blutprobe angeordnet. Aber eine Grenze wird ja vermutlich nicht definiert sein da ja jeder anders auf Alkohol reagiert bzw. aushält und da mich die Polizistn ja nicht kennt, kennt sie ja meine Grenze auch nicht und müsste das dann einschätzen (was sie vermutlich auch getan hat).

Und das ich eine Anzeige bekomme davon wurde mir nichts gesagt - seh ich ja dann schon wenn ich einen Brief bekomme.

Danke für die Antwort ;)

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Kihlu  10.07.2012, 20:39
@tobi95as

Bitte,

für Schuldausschließungsgründe (was du meintes unzurechnungsfähig) muss du schon mindestens 2,5 eher 3 Promille haben. Dann wirst du aber u.a. nach der Vorschrift "Vollrausch" bestraft. Und da du vllt nciht da an der Grenze warst muss man auch nicht genau wissen wie alkoholisiert du warst. Da reicht ein Atemalkoholtest um grob abzuschätzen.

Abwarten einfach...

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Da du im Rahmen eines Strafverfahrens den Test abgegeben hast, hätten sie dir das Ergebnis besser mitgeteil, da du zu Recht jetzt behaupten kannst, die Beamten hätten sich einen Phantasiewert ausgedacht. Auf den Zug wird zwar kein Gericht aufspringen, aber versuchen kannst du es ja mal ; - ) Bei Alkoholkontrollen im Straßenverker werden Ergebnisse, die nicht zu einer Blutprobe führen, NIE bekannt gegeben, um ein "Herantrinken" in zukünfitgen Zeiten zu unterbinden.

Also, zunächst ist der Atemalkoholtest immer freiwillig. Denn bei diesem musst Du mitwirken. Wie soll man Dich auch zum Pusten zwingen? Jedoch würde ich Dir den Test nur anbieten, wenn ich auch hinreichend Anhaltspunkte habe, um bei einer Verweigerung eine Blutentnahme anzuordnen. Dies gilt aber nur bei Trunkenheit im Verkehr, bzw. Verkehrsstraftaten. In diesem Fall hast Du das Recht zu erfahren, welcher Wert gepustet wurde. Je nach dem, was Dir zur last gelegt wird, wurdest Du wahrscheinlich nach dem Test gefragt, um be - oder entlastende Beweise zu sammeln, denn die Polizei sammelt nicht nur Dinge, die Dich belasten, sondern auch die, die für eine Entlastung sprechen. In diesem Fall möchte ich unterstellen, dass Dir der Wert nicht genannt werden muss, denn die Polizei erzählt Dir ja auch sonst nicht jeden Schritt ihrer Ermittlungen. Der Ausdruck des Alkomaten wird an den Vorgang gehängt, hier kannst Du Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt erwirken. Gehe aber davon aus, dass ein hoher Wert eher entlastende Wirkung haben wird. was aber nicht bedeutet, dass man sich die Birne zukippen kann und dann Straftaten begehen kann, denn es gibt auch den Straftatbestand des Vollrausches nach 323a StGB. Zudem kann es auch andere Folgen haben, wenn Du einen recht hohen Wert pustest, aber noch absolut nüchtern wirkst. Dann kann z.B. eine Nachricht an die Führerscheinbehörde erfolgen, da von einer Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden kann.

Wenn Du uns nicht mehr sagen magst, ist es schwierig, die abschließend zu beurteilen.


tobi95as 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 15:27

Ok, danke erstmal für die ausführliche Antwort.

Ich habe zuvor eine Straftat begangen (versuchte Körperverletzung) dann wurde ich aufgesammelt und ins Auto gebracht dort haben die mich gefragt und hab auch gepustet (freiwillig) und keine Angabe über meinen Alkoholspiegel bekommen...

So von meiner Einschätzung her, wenn ich jetz zurück blicke und mich selbst einschätze, hatte ich eher mehr Promille, was vermutlich entlasten wirkt.

Aber jetz steht ja Aussage gegen Aussage. Die Polizisten nannte mir das Ergebnis nicht und hat es auch, wo ich dabei war, nirgends vermerkt. Also kann sie sich theoretisch einen Wert ausdenken und ich kann auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren ...

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Anscheinend hattest du Alk getrunken und dein Wert war an der Grenze. Sie hätte dich genauer kontrollieren können, hat dich aber nochmal davon kommen lassen. Freu dich drüber.


tobi95as 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 00:19

wenn mein Wert an der Grenze war dann hätte sie mich mitnehmen können, weil zuvor Sachen vorgefallen sind die ich nicht erwähnen möchte.

Sprich ich war zurechnungsfähig und sie hätten mir die Anziege schreiben können..?

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Bist du als PKW-Fahrer angehalten worden oder in welchem Zusammenhang wurde die Kontrolle durchgeführt? Wenn sie nichts gesagt hat, wollte sie dich wohl hochnehmen. Ansonsten hättest du das Auto gleich stehenlassen können und hättest mit zur Blutentnahme gemusst.


tobi95as 
Beitragsersteller
 08.07.2012, 23:51

Ich bin 17 -> Kein Führerschein.

Ich war besoffen und sie haben dne Test gemacht zuvor ist etwas vorgefallen warum ich evtl eine Anzeige bekommen werde und dann kam der Test.

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