Politischer Begriff: Was bedeutet ,,Staatswillkür'''?

7 Antworten

Eine sog. Staatswillkür liegt immer dann vor, wenn die verantwortlichen Politiker ihre Macht missbrauchen und z.B. Gesetze verabschieden, die massiv gegen das eigene Volk gerichtet sind. Im schlimmsten Falle werden Gesetze für Handelnde sogar völlig ignoriert - für´s Volk aber meist verschärft.

Kleines Beispiel aus unserem Länd´le für Grenzwertiges - oder gar mehr:

Die sog. >Rundfunk und Fernsehgebühren< für dubiose öffentlich rechtliche ANSTALTEN mit Zwangsbeiträgen fettgefüttert ohne jeglichen Auftrag des Nutzers oder gar einer echten Gegenleistung. Von einem normalen geschäftlichem Ablauf kann hier keine Rede sein. Steuerfinanziert wäre das Ganze...na ja... wohl eine große aber niedliche Steuerverschwendung.... - Zwangsbeiträge hingegen sind eine fragwürdige dubiose Abzocke mit Methoden eines Winkel-Advokaten ggf. sogar eine Gaunerei durch die verantwortlichen Politiker. Böse Zungen sprechen gar davon, das es als eine Art "Altersvorsorge" für abgehalfterte Polit-Größen betrachtet werden könne - wie auch immer. Der EuGeH prüft´s jedenfalls bereits.

Aber solche politischen "Gefälligkeiten" werden nun mal üblicherweise nicht nach einem für (fast) alle geltendem Gesetzbuch überprüft und abgehandelt, denn Politiker sind NUR ihrem eigenen Gewissen verantwortlich. Ob es vorhanden ist, wird jedoch wohl nicht wirklich geprüft und der Wähler/ das Wahlvieh läßt sich durch´s demokratische Mäntelchen verschleiert die Verantwortung aufbürden.

Eindeutige Beispiel für die Staats-Willkür sieht man seit Monaten bei "Klein- Erdogwahn" und seine gebastelten Eskapaden - oder auch die so mancher Diktatoren wie z.B. in Nordkorea. Die Burschen machen, wonach ihnen gerade zumute ist oder was sie eben toll finden - natürlich offiziell nur  >ZUM WOHLE  DES  LANDES !<

Staatswillkür liegt vor, wenn diejenigen, die gemäß Grundgesetz ausdrücklich damit beauftragt worden sind, Willkürübergriffe auf die Bürger zu verhindern, sich an diesen Machenschaften beteiligen .
Hierzu ein Beispiel aus dem Alltag der Justiz: Täglich werden in der BRD alleinstehende ältere Damen ausgespäht und in eine gesetzliche Betreuung hineingezogen, wo man sie dann nach Strich und Faden ausnimmt und ihrer Immobilien beraubt.
Die gesetzliche Betreuung wird in diesen Fällen als Fassade benutzt, um Menschen unter dem Vorwand helfen wollen, finanziell auszunehmen.
Da es sich bei diesen Tätern aber meist um honorige Mitglieder unserer Gesellschaft handelt, werden sie nicht verfolgt und bleiben unbehelligt, obwohl hier der angerichtete Schaden immens groß ist,
Die Untätigkeit des Staates wird hierbei sogar noch legitimiert mit angeblichen Prinzipien des Rechtsstaates. Denn die Justiz nimmt für sich die Deutungshoheit in Anspruch, darüber zu entscheiden, was als rechtens angesehen werden muss. Sie ist sakrosankt, unangreifbar und hat es nicht nötig, die Betroffenen überhaupt anzuhören.
Nur die wenigsten Bürger können es sich in derartigen Situationen leisten, sich gegen diese Willkürentscheidungen des Staates zur Wehr zu setzen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der nicht mit der Gegenseite paktiert und ernsthaft eine Klageerzwingungsklage gegen einen untreuen gesetzlichen Betreuer durchsetzt.

Betroffene, denen es gelungen ist, diesem mörderischen Justizsystem zu entkommen, konnten dies nur mit massiver privater Unterstützung tun. Denn Betreuungsrichter und untreue Betreuer sitzen in einem Boot; der Betreuer will nicht zur Rechenschaft gezogen werden und der Richter will sich nicht vorwerfen lassen, den Betreuer nicht ausreichend kontrolliert zu haben.
Um solche staatlichen Betreuungsopfer vollkommen mundtot zu machen, werden zunächst handverlesene psychiatrische Gutachter verpflichtet, der zu bestätigen haben, dass die jeweiligen Betreuungsopfer gemaäß § ZPO 56 nicht mehr prozessfähig sind, was bedeutet, dass alle Klagen und Beschwerden mit sofortiger Wirkung von der Justiz nicht mehr zur Kenntnis genommen werden müssen.

Dieser Rückgriff auf ein altes Nazigesetz, ist zwar nicht rechtens und steht im Gegensatz zum Grundgesetz und zu den Menschenrechten, aber die Justiz und mit ihr die Betreuer sitzen am längeren Hebel, so dass die Betroffenen keine Chance auf Gerechtigkeit haben.
Nur einem extrem geringen Anteil der jährlich 250.000 auf diese Weise betrogenen Betreuungsopfer können sich wehren, wie dies Gustl Mollath, Vera Stein und Ilona Haslbauer taten. Sie konnten dies nur, weil sie jeweils von einer außerhalb der staatlichen geförderten Scheinvereine zur Gewaltpräventation sich befindenden Person finanziell und ideell massiv unterstützt wurden.
Frau Vera Stein ist es auf diese Weise gelungen in einem 20-jährigen Gerichtsverfahren durch alle Instanzen hindurch bis zum EuGH für Menschenrechte ein Urteil zu ihren Gunsten herbeizuführen. Danach wurde die BRD zu einer Schmerzenszahlung in Höhe von 750.000 EURO verurteilt, weil es dieser nicht gelungen ist, eine Justiz aufzubauen, die die Bürger vor deren Willkür schützt.

Man muss nicht nach China oder Afrika reisen, um sklavenähnliche gewaltbesetzte Abhängigkeiten zu entdecken, Deutschland steht auf der Liste des Korruptionsindex für Betrug _ z,B, Cum-ex-Geschäfte - und schmierige Finanzgeschäfte – z.B. Deutsche Bank - und dies kann auch durch die ständige Staatspropaganda, wonach es sich bei Deutschland angeblich um einer der vorbildlichsten Rechtsstaaten handelt, nicht mehr vertuscht werden.
Aus diesem Grund ist eine Erneuerung der demokratischen Kräfte erforderlich, die den Rechtsstaat wieder auf die Beine stellen.
Bei uns gibt es diesbezüglich genug zu tun. Doch die verantwortlichen Beschützer vor Gewalt und Unrecht schauen lieber weg, Denn sie wollen aus Eigennutz und/oder Angst vor Repressalien es sich nicht mit ihren Vorgesetzten verderben und wie die allzu tüchtigen Steuerfahnder aus Hessen wegen angeblicher Dienstunfähigkeit entlassen werden
.
Ein erster Schritt zur Wiederherstellung des Rechtsstaates wäre eine Neuformulierung des Richterrechtes, dass diese wirksam dazu verpflichten würde, die Gesetze einzuhalten. Vgl. hierzu https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren
Mittelalterlich anmutende Grundsatzurteile des BGH und Verfassungsgerichtes, wonach überall dort, wo Richter ihre Hände im Spiele haben, man per se davon ausgehen kann, dass alles mit rechten Dingen zugehe - und wenn es tatsächlich anders sein sollte, dann die obige Regel trotzdem gelte - wären dann nicht mehr möglich..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde den Begriff deuten als Interessenvorgang Gewährung von staatlichen Interessen in Polarisierung von bürgerlichen verfassungsmäßig garantierten Rechten.

Es gibt noch einen ähnlichen Begriff, die Staatsräson, da entscheiden die die oben sind Dinge die rechtlich unsauber uneindeutig sind, auch Staatsgeheimnisse müssen den betroffenen Bürgern nicht unbedingt gefallen.

Ich bin dafür dass man versucht auf dem Rechtsweg mit klage oder Anzeige versucht Recht herzustellen. Gelingt das nicht etwa weil der Angeklagte sich entscheidet zu lügen, kann man entweder unrecht schlucken oder man kümmert sich selber per Selbstjustiz um Gleichstellung, sofern man keine soziale Verantwortung trägt (Kinder, Ehefrau). Letztlich tut man der Gesellschaft auch was Gutes wenn man sozial höhere Lügner entweder aus dem Verkehr zieht oder die psychisch gut durchdacht mit den psychologisch unveräußerlichrn Folgen von Wahrhaftigkeit beehrt, viel wirksamer als das Wissen der Allgemeinheit dass jmd gelogen hat (Scham)

Woher ich das weiß:Recherche

Die exekutive kann mehr oder weniger machen was sie will

Sich nicht an rechtsstaatliche Verordnung halten, 

Mehr oder weniger: der Staat tut was er will, 


Novosibirsk  21.02.2019, 11:16

Dies gilt dann aber nicht nur für die Exekutive , sondern für alle drei staatlichen Gewalten.

0

z.B. brutale Gewalt , begangen von der Polizei, auch Kriegseinsätze sowie radikaler Abbau von Sozialleistungen sind Akte der Willkür.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Innerhalb meines Studiums hatte ich viel mit Politik z utun