Plagiat?


13.07.2024, 22:45

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)

2 Antworten

Plagiat hin oder her, es handelt sich um betrügerische Erschleichung eines Abschlusses ist eine Straftat, die auch in einigen Jahren noch zur Aberkennung jedes Abschlusses führen kann, der auf der fraglichen Lehrveranstaltung fußt. Du spekulierst durch den Betrug also auf die Unfähigkeit auch künftiger Technologien, die Fremdgenerierung zu erkennen und Dir je auf die Schliche zu kommen.


trans64  14.07.2024, 00:37

Der erste Teil stimmt absolut null….

Beispielsweise: Ich spicke mein Abitur durch. Dann ist das keine Straftat in Deutschland. In anderen Ländern ja.

Beim Bachelor gibt es eine Frist je nach BL von 3-5 Jahren. Bei Doktorarbeiten keine Frist in D. In AT hingegen 20 Jahre

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User00678 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 07:44

Das ist doch keine Straftat, ich gebe die konkrete Quelle ja in der Hausarbeit als Fußnote und Literaturverzeichnis an und verwende Chatgbt nur für das Pharaphrasieren.

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baucolo  14.07.2024, 10:23
@User00678

Trotzdem bleibt der Algorithmus ein Ghostwriter, weil Du die Arbeit nicht selbst erledigst.

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User00678 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 10:46
@baucolo

Wir dürfen aber Chatgbt für die Textgestaltung hernehmen. Straftat wäre es wenn ich die Quellen nicht angeben würde. Trotzdem vielen Dank für deine interessante Antwort

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baucolo  14.07.2024, 11:03
@User00678

Zur Erklärung: ich habe den Wandel miterlebt und die Verschärfung wissenschaftlicher Standards. Vor 30 Jahren halten manche Dinge zwar nicht auch als gute wissenschaftliche Praxis gegolten, aber sie wurden toleriert. Heute geht vieles nicht mehr durch, was früher stellenweise akzeptiert wurde. Missbrauch war entsprechend möglich, blieb aber leichter unentdeckt, denn man hatte damals keine Ahnung von den technischen Möglichkeiten von heute. Entsprechend sollte man auch heute nicht annehmen, dass unser aktueller Stand der wissenschaftlichen Praxis sich nicht mehr weiter verändern würde, Plagiate nicht anders definiert blieben und es auch keine weiteren Fortschritte bei der Überprüfung auf Erschleichung geben würde.

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Erstens, wenn korrekte Quellenangabe nein.

KI-Detektoren gibt es ja, aber die sind schlecht. Plagiat mit Chatgpt kaum nachweisbar, ausser wenn man alles abschreibt und ohne Plagiat.

Drittens: Würde ich mit dem Betreuer reden,wie er zu KIs steht.

PS: Es gibt deutlich bessere Kis die alles machen als chatgpt.


User00678 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 07:46

Unsere Uni erlaubt Chatgbt für die Textgestaltung. Und ich verwende es nur für das paraphrasieren, aber ich gebe die korrekte Quelle als Fußnote und im Literaturverzeichnis an.

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