Physiktest als "informationsquelle" angeben?

1 Antwort

Kann nur für Bayern antworten: Ja, es ist erlaubt (sogar vorgeschrieben), einen Test einzukassieren, wenn bestimmte formale Vorgaben nicht erfüllt waren. Dazu gehört zwar nicht, dass der Test schlecht ausgefallen ist, aber z.B. ein zu hohes Anforderungsniveau.