Pflegepraktikum für das 1. Staatsexamen: Zählen wirklich nur 30 Arbeitstage oder auch Wochenenden? Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus?
Hallo zusammen,
für das 1. Staatsexamen im Medizinstudium muss ich ein Pflegepraktikum von insgesamt 90 Tagen absolvieren, aufgeteilt in Blöcke von jeweils mindestens 30 Tagen. Ich bin jedoch unsicher, was diese „30 Tage“ genau bedeuten.
Müssen das 30 tatsächliche Arbeitstage sein, oder zählen Wochenenden und Feiertage dazu, auch wenn man da nicht arbeitet? Was wäre, wenn ich nur am 01.11. und dann wieder am 01.12. arbeite – hätte ich dann theoretisch 30 Tage? Mir ist bewusst das das weder der Sinn ist noch sonst irgendwie funktioniert 😂. Ich habe nur Angst, dass mir das Praktikum nicht angerechnet wird, weil ich etwas falsch mache…
Außerdem frage ich mich, wie es mit der Arbeitszeit aussieht: Muss man Vollzeit arbeiten, oder reicht Teilzeit? Gibt es feste Vorgaben dazu?
Ich hoffe, jemand kann die Regeln genau erklären. Vielen Dank!
1 Antwort
Hi,
Gibt es feste Vorgaben dazu?
Die gibt es - zum einen ergeben sich diese aus § 6 ÄApprO, zum anderen aus den Regelungen des zuständigen Landesprüfungsamts. Für letzteres gibt es üblicherweise auf den Seiten Merkblätter, so z.B. hier.
Müssen das 30 tatsächliche Arbeitstage sein, oder zählen Wochenenden und Feiertage dazu, auch wenn man da nicht arbeitet?
Im Falle des Krankenpflegedienstes sind es in der Regel 30 Kalendertage - Wochenenden und Feiertage zählen also mit.
Außerdem frage ich mich, wie es mit der Arbeitszeit aussieht: Muss man Vollzeit arbeiten, oder reicht Teilzeit?
Das Pflegepraktikum ist grundsätzlich als Vollzeitpraktikum angedacht - Abweichungen davon sollten unbedingt vorab (!) mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abgesprochen werden. Ansonsten ist
Ich habe nur Angst, dass mir das Praktikum nicht angerechnet wird, weil ich etwas falsch mache…
eine Befürchtung, die schnell wahr werden kann.
LG
Gerne!
Heißt, ich sollte lieber mal beim zuständigen Prüfungsamt nachfragen?
Genau.
Ich arbeite nämlich sogar Wochenenden…
Das ist prinzipiell möglich - allerdings gibt es dafür als Ausgleich typischerweise andere freie Tage.
Das Pflegepraktikum ist grundsätzlich als Vollzeitpraktikum angedacht - Abweichungen davon sollten unbedingt vorab (!) mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abgesprochen werden.
Es gilt das, was auf der Beschreibung steht. Gerade kleinere Häuser, die gut mit ihren Studenten umgehen, weil sie Personal brauchen, schicken ihre Praktikanten auch früher nach Hause und vermerken das natürlich nicht auf der Bescheinigung. Andere Studenten gehen ins Ausland/zu Papi, lassen sich dort die Bescheinigung unterschreiben und chillen am Strand.
Danke dir für die ausführliche Antwort. Die ÄApprO kenne ich. Die ist leider so ungenau geschrieben, dass ich es immer noch nicht verstehe. Heißt, ich sollte lieber mal beim zuständigen Prüfungsamt nachfragen? Ich arbeite nämlich sogar Wochenenden…