Pflegegeld durch Rheuma?

3 Antworten

Guten Abend,

vorab, von der Pflegekasse bekommst Du, ab Pflegehrad 2, Pflegegeld. Dieses reicht nicht zum Leben aus, dafür ist es auch nicht gedacht, sondern um Pflegeleistungen von Einrichtungen oder pflegenden Personen zu zahlen.

Den Antrag stellst Du bei Deiner Krankenkasse. Welchen Pflegegrad und ob Du einen erhälst kommt auf Deine Einschränkung bzw den täglichen Pflegebedarf an. Der wird durch einen Gutachter festgestellt, entweder telefonisch oder durch eine vor Ort Begutachtung.

Dabei werden etliche Fragen gestellt, wo und inwieweit Du auf Hilfe anderer angewiesen bist. Es werden dann Punkte in verschiedenen Bereichen verteilt, die dann den Pflegegrad ergeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

stelle einen Antrag auf Pflegegeld bei deiner Krankenkasse.

Ein Gutachter wir dich befragen welche Hilfen Du brauchst daraus wird dann der Pflegegrad bestimmt.

Es kommt auf die Einschräkungen an die du im 24 Stunden benötigst.

Ich glaube, du verwechselst hier Gelder. Pflegegeld bekommt man, wenn man einen Pflegegrad hat. Das Geld ist dazu gedacht, Hilfspersonen, die dich bei der Pflege unterstützen zu entlohnen. Für Personen der Laienpflege. Nimmst du professionelle Hilfe (ambulanter Pflegedienst) in Anspruch, dann gibt es Pflegesachleistungen oder Kombinationen aus Pflegegeld und Sachleistung. Für deinen Unterhalt ist es nicht gedacht.
Hier könnte eventuell Krankengeld in Frage kommen oder Frührenten. Aber nur so fern du jemals gearbeitet hast.