Pflege einem Familienmitglied?
Hallo,
Ich würde gerne für eine Freundin wissen wie sie der Versicherung erklären kann dass der Vater von zwei Familienmitglieder gepflegt werden kann unter der selben Adresse? Die Versicherung bezahlt für die Pflege des Herren damit einmal seine Tochter ihn pflegt und abwechselnd seine Schwiegertochter. Das Problem ist die Versicherung macht etwas Probleme wegen der Adresse. Die Tochter und Schwiegertochter wohnen zwar im selben Haus aber verschiedene Stockwerke und verschiedene Wohnungen. Die Tochter und Schwiegertochter sind Berufstätig und müssen sich die Pflege Zeiten teilen. Muss die Versicherung trotzdem das pflege Geld bezahlen?
Danke im voraus
Hab vergessen zu erwähnen... Die beiden arbeiten gerade vollzeit und sie müssen auf teilzeit runter damit sie den Herren pflegen können. Dabei müssen sie Pflegegeld beantragen weil sie sich ja um den Herren kümmern. Sie befürchten abgelehnt zu werden weil beide gleicher Name haben und gleiche Adresse aber zwei verschiedene Wohnungen.
2 Antworten
Das Pflegegeld wird an die zu pflegende Person ausgezahlt. D.h. sie entscheidet, wer davon wieviel bekommt.
Eingetragen wird eine Pflegeperson, denn ggf. wird für diese, in Abhängigkeit zu den Leistungen auch Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Dieser Beitrag kann nicht geteilt werden. Also müssen die beiden entscheiden, wer als Pflegeperson eingetragen wird und damit ggf. auch die Rentenversicherungsbeiträge erhält.
Wie die beiden das regeln, ist der Pflegekasse egal. Es kann nur eine als Pflegeperson angegeben werden.
Der Pflegebedürftige bekommt das Pflegegeld und kann es an die Pflegenden weitergeben. Wenn zwei pflegen, müssen sie sich das Geld teilen. Und mit im Haus oder der Wohnung müssen sie nicht wohnen.
Danke für die schnelle Antwort. Die Tochter und Schwiegertochter müssen jetzt auf teilzeit gehen und Pflegegeld beantragen weil sie den Herren pflegen müssen. Würden die beiden dann Pflegegeld erhalten? Weil leider gleicher Name und gleiche Adresse. Sie befürchten dass es abgelehnt wird.
EINE kann nur die pflegende Person sein für die Krankenkasse- wie sie das intern regeln ist egal.
Sie müssen sich das Pflegegeld teilen. Es gibt es nicht doppelt, bloß weil sie zwei Personen sind.
Okay, dann muss ich mich berichtigen: https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/pflege/rentenversicherungspflicht-fuer-pflegepersonen es gehen also auch beide, werden ja unterschiedliche Vornamen haben.
Oh danke. Also es kann nur eine Person den Herren pflegen? Beziehungsweise nur eine Person kann in Teilzeit gehen und Pflegegeld beantragen? Weil das Problem ist sie arbeiten in Schichten so muss eine Morgens da sein und die andere Abends.