Personen ohne Flugschein zum Segelfliegen mitnehmen?
Hi :)
Als erstes möchte ich alle Leser warnen: Ich habe von dem Thema hier keine Ahnung und trotzdem interessiert es mich. Also bitte aufklären statt meckern, sollte ich in irgendeiner Art und Weise bullsh*t schreiben.
Nun. Ich frage mich, ob man beliebige Personen zum Segelfliegen mitnehmen darf/kann/sollte.
Ich weiß leider nicht einmal ob es Zweisitzer unter Segelflugzeugen gibt. Wenn dem so ist, könnte man dann als Pilot, egal ob im Verein oder privat gestartet wird, eine zweite Person als "Passagier/Begleitung" mitfliegen lassen auch wenn diese Person keine Ahnung von der Sache hat. Danke! :)
5 Antworten
Hei.
Klar geht das.
Gegenfrage, haben alle Passagiere im Urlaubsflieger einen Pilotenschein? Oder alle Mitfahrer im Auto einen Führerschein?
So lange der Pilot einen gültigen Pilotenschein und im Flugzeug genügend Plätze vorhanden sind, spricht nix dagegen einen Passagier mitzunehmen. Ob es bei der gewerblichen Beförderung von Passagieren besondere Auflagen für den Piloten gibt, das kann ich dir leider nicht sagen.
LG, Albi.
Hallo,
ja, es gibt durchaus zweisitzige Segelflugzeuge und Motorsegler. Deshalb gibt es auch ein Regelwerk dafür. Schauen wir mal in die europäische Ausbildungsvorschrift, was diese zum Thema „Berechtigungen“ sagt:
KAPITEL 5
Besondere Anforderungen für die Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL)
FCL.205.S SPL — Rechte und Bedingungen
a) Die Rechte für den Inhaber einer SPL bestehen darin, als PIC auf Segelflugzeugen und Motorseglern tätig zu sein. Um die Rechte auf einem TMG ausüben zu können, muss der Inhaber die Anforderungen in FCL.135.S erfüllen.
b) Inhaber einer SPL
(1) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz mindestens 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder Motorseglern absolviert haben;
(2) dürfen nur ohne Vergütung im nichtgewerblichen Betrieb tätig sein, solange sie nicht
i) das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
ii) nach der Erteilung der Lizenz 75 Stunden Flugzeit oder 200 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder Motorseglern absolviert haben,
iii) eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer absolviert haben.
(Quelle: EU-Vorschrift 1178/2011, Seite 2011R1178 — DE — 08.04.2012 — 000.003 — 36)
Du siehst, dass der Passagier keine Ahnung haben muss und keine Lizenz benötigt.
Hör mal, erstens hat kaum jemand ein doppelsitziges Segelflugzeug privat und wenn, so hat er als aktiver Pilot die Lizenz jemanden mit zu nehmen. Jemand heißt Jederman, er hat die Versicherungsfrage selbst zu klären und dir mitzuteilen wie hoch die Versicherungssumme für dich ist.(Siehe auch weiter unten Einverständnis-Erklärung) Zweitens sind doppelsitzige Segelflugzeuge normalerweise in Vereinsbesitz und der Verein hat für Gastflüge eine Versicherung, deren Kosten für dich in dem Gastflug-Preis inclusiv sind. Solltest du minderjährig sein, so braucht du eine schriftliche Einverständnis-Erklärung deiner Eltern zum Gastflug, wie auch möglicherweise später zum Schulen.
Du darfst jemanden mitnehmen, aber du darfst damit kein Geld verdienen, sondern höchstens das Geld verlangen, um die Kosten zu decken. Du musst innerhalb von 90 Tagen 3 mal gestartet sein, sonst musst du erst wieder alleine oder mit Fluglehrer die Flüge nachholen. Bevor du den Schein bekommst, darfst du auch schon in der Ausbildung alleine unter Aufsicht eines Fluglehrers fliegen, aber um jemanden mitzunehmen, muss der Schein fertig sein.
Der Pilot benötigt eine sogenannte Passagierflugberechtigung...dann ist alles in Butter!
Unsinn! Die sog. "Passagierflugberechtigung" gibt es nur bei den Luftsportgeräteführern.
Hi!
Die Gegenfrage überzeugt mich =D Auch wenn ich davon ausgegangen bin, dass man zur Beförderung von anderen Personen vielelicht noch irgendwelche Zusätze/Lizenzen braucht. (?)
Egal - scheint sich geklärt zu haben.
Vielen Dank und auch Danke an alle anderen, die antworteten :)
LG