Personalausweis als Pfand - Alternative?
Hi,
Ich gehe heute Schlittschuhlaufen.
Im Internet steht dass zum Verleih von Schlittschuhen ein Ausweis/Karte mit Bild bei der (letztes Mal schon sehr unsympathischen) Mitarbeiterin hinterlegt werden muss. Damals hatte ein Freund das für mich gemacht, da ihr ein Ausweis pro "Gruppe" reichte.
Diesmal muss ich das jedoch machen.
Erstmal kein Problem, allerdings möchte ich ungern meinen echten Personalausweis hinterlegen, da dies zum einen verboten ist. Zum anderen möchte ich meine Adresse und andere persönliche Daten nicht einfach an jemanden weitergeben, der in der Zwischenzeit schnell mal mit dem Handy ein Foto davon machen könnte.
Was würdet ihr alternativ hinterlegen und warum?
Schülerausweis wollen die nicht, nur die unten aufgelisteten Dokumente werden akzeptiert.
4 Stimmen
10 Antworten
Wenn die Dame an der Theke kein Bargeld als Pfand akzeptieren will, wende dich an den Chef. Du kannst ja auch mal vorsichtig auf § 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG hinweisen:
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Wenn es dir um den Datenschutz geht, dann bleibt ja eigentlich nur Bargeld als Pfand.
Tatsächlich hast du Recht, es ist seit 2010 nicht erlaubt einen Personalausweis (oder Reisepass!) als Pfand einzufordern. Übrigens sind diese Ausweise auch gar nicht dein Eigentum, sie gehören der Bundesrepublik Deutschland. Es ist aber nicht sinnvoll, mit der Dame am Einlass zu diskutieren. Statt dessen solltest du für den heutigen Lauf den Ausweis hinterlegen, aber den Betreiber der Eisbahn auf diese Situation hinweisen. Gleich mit der Polizei zu kommen wie es dieser Artikel
https://praxistipps.focus.de/personalausweis-als-pfand-erlaubt-oder-verboten_57820
vorschlägt halte ich für etwas ... übertrieben.
der Verleiher ist zu nichts von dem genannten berechtigt, es als Pfand zu verlangen.
Ihm die Möglichkeit zu geben, nicht autorisierte Kopien der genannten Dokumente zu erstellen, finde ich bereits mehr als fragwürdig und verstöst in jedem Fall gegen die DSGVO.
Wenn er kein Bargeld gegen Empfangsbekenntnis als Pfand annimmt, dann soll er sich seine Schlittschuhe irgendwohin tackern.
allerdings möchte ich ungern meinen echten Personalausweis hinterlegen, da dies zum einen verboten ist.
Das war mal. das Personalausweisgesetz von 2010 hat es verboten, in der Novellierung von 2017 heißt es jetzt im §20 PAuswG Abs.2 , dass der Inhaber darüber entscheiden darf.
das deckt sich mit dem;
der Verleiher ist zu nichts von dem genannten berechtigt, es als Pfand zu verlangen.
§ 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.
(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
und das schreibt eine Nicole Quirke noch dazu:
https://www.activemind.de/magazin/personalausweis-kopieren-verboten/
Das ist mir bekannt, ich kann ja lesen.
Das ist keine Erlaubnis die Hinterlegung des Auseises zu verlangen.
Es ist egal was Nicole Quirke oder der Papst dazu sagen, es zählt einzig was im Gesetz steht.
Das ist keine Erlaubnis die Hinterlegung des Auseises zu verlangen.
Das sagte ich ja bereits mit dem ersten Satz meiner Antwort. Aber gemäß dem Text des §20 Abs.2 darf der Ausweisinhaber darüber entscheiden.
im ganzen PAuswG steht aber auch nichts mehr, dass man ihn nicht als Pfand hinterlegen darf... und das war wohl mal anders.... soweit auch ich mich daran erinnern kann.
Alles ein wenig schwammig geschrieben
im ganzen PAuswG steht aber auch nichts mehr, dass man ihn nicht als Pfand hinterlegen darf...
Richtig, das war mal anders. Allerdings ist das auch egal, denn eine Hinterlegung darf nicht verlangt werden.
sag ich ja, wenn er kein Bargeld gegen Empfangsbekenntnis annimmt, dann soll er sich seine Schlittschuhe dahin stecken, wo die Sonne nicht scheint.
In § 20, Abs. 2 geht es um die Ablichtung und Erhebung der Daten. In § 1, Abs. 1, Satz 3 ist geregelt:
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Es ist also weiterhin verboten.
Es darf nicht verlangt werden. Freiwillig als Pfand abgeben darf man ihn aber
Der Veranstalter darf nichts von einer freiwilligen Maßnahme abhägig machen, muss also also auch eine andere Möglichkeit anbieten.
Am sinnvollsten finde ich Bargeld. Das ist das einzigste mit dem der Verleiher auch wirklich etwas anfangen kann, falls man die Schuhe nicht zurück bringt. Und außerdem ist dies unter den genannten Alternativen auch die einzige zulässige Möglichkeit
Wo steht das in Deinem Link?
Allerdings steht in § 1, Abs 1, PauswG: